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Anliegen A-Z: Personalausweis abholen
Beschreibung
Der Ausweis kann nur im Bürgerbüro Mitte abgeholt werden, auch wenn er im Bürgerbüro Nord beantragt worden ist.
Sofern Sie uns bei der Beantragung des Ausweises Ihre Mailanschift hinterlassen haben, informieren wir Sie auf diesem Weg, wenn Ihr Dokument geliefert wurde und zur Abholung bereit liegt. Ansonsten helfen Ihnen die Kolleginnen und Kollegen im Fachdienst ServiceCenter unter der Rufnummer 0441 235-4444 gerne weiter und teilen Ihnen telefonisch mit, ob Ihr Personalausweis abholbereit ist.
Bitte bringen Sie zur Abholung Ihren alten Ausweis mit, da er entwertet werden muss und wir Ihnen ansonsten das neue Dokument nicht aushändigen dürfen.
Das Dokument wird Ihnen direkt an der Passausgabe im Bürgerbüro Mitte ausgehändigt. Sie benötigen keine Wartemarke. Bitte kalkulieren Sie aber trotzdem eine Wartezeit ein, da die Dokumentenausgabe länger dauert und Kunden vor Ihnen an der Reihe sein können!
Ein Jugendlicher über 16 Jahren kann seinen Ausweis selber abholen. Ist der Jugendliche noch keine 16 Jahre alt, muss ein Erziehungsberechtigter der alleinigen Abholung zustimmen; dieses kann schon bei der Antragstellung erfolgen.
Wurde ein Ausweis innerhalb eines Jahres nicht abgeholt, erfolgt zunächst eine Benachrichtigung; sollte das Dokument dann nach einer Frist immer noch nicht abgeholt worden sein, wird es vernichtet.
Zum neuen Personalausweis ab 01.11.2010 bitte beachten:
Eine Abholung ist nur möglich, wenn der PIN-Brief der Bundesdruckerei bereits bei Ihnen eingetroffen ist. Bitte warten Sie den Eingang dieses Briefes ab, auch wenn wir Ihnen bereits die Information geben konnten, dass der Ausweis fertig ist.
Bei der Abholung müssen Sie sich entscheiden, ob Sie den Ausweis mit der Möglichkeit, sich im Internet auszuweisen (Online-Ausweisfunktion; ab 16 Jahre) haben möchten. Außerdem müssen Sie angeben, ob der PIN-Brief der Bundesdruckerei bei Ihnen eingegangen ist. Sofern Sie den Ausweis nicht persönlich abholen, nehmen Sie bitte Aussagen zur Online-Ausweisfunktion und zum PIN-Brief in die Vollmacht mit auf.
Sie können nicht persönlich kommen?
Abholung Personalausweis:
Sollten Sie älter als 15 Jahre alt sein und eine andere Person mit der Abholung beauftragen, denken Sie bitte daran, dieser Person den alten Ausweis mitzugeben sowie eine Vollmacht auszustellen und die Fragen zum PIN-Brief und zur Online-Ausweis-Funktion zu beantworten (Vordruck siehe unten). Die beauftragte Person muss sich ebenfalls ausweisen können.
Formulare
Zuständige Organisationseinheit(en)

