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Anliegen A-Z: Personalausweis

Beschreibung

Muster-Personalausweis, Quelle: Bundesdruckerei GmbH
Muster-Personalausweis, Quelle: Bundesdruckerei GmbH

1. Allgemeines:

Deutsche im Sinne des Grundgesetzes sind ab Vollendung des 16. Lebensjahres verpflichtet, einen Personalausweis zu führen. (Ausgenommen hiervon sind Personen, die einen gültigen Reispass besitzen.)

Auch Kinder und Jugendliche unter 16 Jahren können bereits einen Personalausweis erhalten. Bei der Antragstellung müssen sie aber anwesend sein und von einem Sorgeberechtigten begleitet werden.

Ab 01.11.2010 haben Personalausweise eine eID-Funktionsmöglichkeit, mit der man sich im Internet ausweisen kann. Diese ist mit einer besonderen PIN-Nummer geschützt. Jeder Antragsteller ab 16 Jahre kann bei Abholung des Ausweises und auch im Nachhinein frei wählen, ob er die eID- Funktion nutzen möchte. In jedem Fall erhält er aber einen Brief von der Bundesdruckerei, in dem ihm vorab bereits die PIN-Nummer mitgeteilt wird.

2. Beantragung:

Die Beantragung eines Personalausweises soll grundsätzlich in dem Ort erfolgen, wo Sie mit Hauptwohnung oder alleiniger Wohnung gemeldet sind. In anderen Orten ist die Beantragung nur in begründeten Ausnahmefällen und nur mit Zustimmung Ihrer Heimatbehörde möglich.

Zur Beantragung eines Personalausweises kommen Sie bitte persönlich in das Bürgerbüro, da Sie vor Ort in Gegenwart der Mitarbeiter eine Unterschrift abgeben müssen. Eine andere Person mit Vollmacht kann dies nicht für Sie erledigen.

Allgemeine Informationen zu den Passbildern finden Sie hier:

3. Bearbeitungsdauer/Abholung:

Die Bearbeitungsdauer bei der Bundesdruckerei beträgt ca. 1-3 Wochen. Sofern Sie uns bei der Beantragung des Ausweises Ihre Mailanschrift hinterlassen, informieren wir Sie auf diesem Weg, wenn Ihr Dokument geliefert wurde und zur Abholung bereit liegt. Weitere Informationen z.B. zur Bevollmächtigung einer anderen Person finden Sie hier:

4. Gültigkeit:Die Gültigkeit des Ausweises beträgt

  • bei Personen bis 24 Jahren: 6 Jahre
  • bei Personen ab 24 Jahren: 10 Jahre

5. Änderungen:

  • ein Personalausweis kann nicht verlängert werden
  • eine Änderung des Ausweises wegen Namensänderung nach Heirat oder Scheidung ist nicht möglich; es muss ein neuer Ausweis beantragt werden
  • eine Adressänderung wird mit einem Adressaufkleber ergänzt und bei einem ab 01.11.2010 erstellten Personalausweis auch auf dem Chip gespeichert.
  • Ausweise, die ab 01.11.2010 beantragt wurden, haben eine eID-Funktionsmöglichkeit zur Identifizierung im Internet. Diese Funktion kann nachträglich ein- und ausgeschaltet werden.
  • Die im Zusammenhang mit der eID-Funktion zu nutzende PIN-Nummer kann im Bürgerbüro auch nachträglich verändert oder neu gesetzt werden.

6. Verlust:

Bei Verlust des Personalausweises wird im Bürgerbüro eine Verlustanzeige aufgenommen. Der Vordruck steht Ihnen unten im Download zur Verfügung.

Haben Sie einen Personalausweis mit eingeschalteter Online-Ausweisfunktion (eID-Funktion) verloren, informieren Sie bitte umgehend den Sperrnotruf unter Tel.: 0180-1 33 33 33 (Kosten: 3,9 Cent aus dem Festnetz, maximal 42,0 Cent aus dem Mobilfunknetz, Stand 01.11.2010). Bei diesem Anruf müssen Sie Ihr Sperrkennwort mitteilen. Sie finden dieses Kennwort in Ihrem PIN-Brief.

Weitere Informationen zum Verlust eines Dokumentes finden Sie hier:

7. vorläufiger Personalausweis

Falls Sie sofort einen Personalausweis benötigen, können Sie neben der Beantragung des "richtigen" Personalausweises auch einen vorläufigen Personalausweis beantragen.

Dafür benötigen Sie ein weiteres Passfoto.

Der vorläufige Ausweis wird Ihnen sofort bei Ihrem Besuch ausgehändigt, sofern die Voraussetzungen erfüllt sind.

Der vorläufige Personalausweis ist längstens 3 Monate gültig. Eine Verlängerung ist nicht möglich.

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Gebühren

  • 22,80 Euro (Personen unter 24 Jahre)
  • 28,80 Euro (Personen über 24 Jahre)
  • 5,00 Euro zusätzlich, sofern Sie Ihre Identität nicht durch ein Ausweisdokument (abgelaufener Personalausweis; Reisepass) belegen können.
  • 10,00 Euro zusätzlich für einen vorläufigen Personalausweis.
  • 6,00 Euro für die nachträgliche Einschaltung der eID-Funktion.
  • 6,00 Euro für die Änderung der PIN-Nummer

Die Gebühren der Bürgerbüros Mitte und Nord können Sie mit EC-Karte oder Bargeld entrichten.

Eine Gebührenreduzierung bzw. -befreiung für Personen, die im Leistungsbezug stehen, wird grundsätzlich nicht mehr gewährt.


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Benötigte Unterlagen

  • den abgelaufenen Personalausweis, Reisepass, Kinderausweis oder Kinderreisepass (falls vorhanden)
  • ein aktuelles, biometrietaugliches Passfoto (heller Hintergrund, nicht älter als 6 Monate), auf dem Sie zweifelsfrei erkennbar sind
  • Geburts- oder Heiratsurkunde im Original, jedoch nur bei der Erstbeantragung oder wenn der vorherige Personalausweis nicht in Oldenburg ausgestellt wurde
  • Jugendliche unter 16 Jahren müssen von mindestens einem Sorgeberechtigen begleitet werden, das Formular "Zustimmungserklärung" von beiden Elternteilen unterschrieben vorlegen und zur Beantragung die beiden Personalausweise der Eltern mitbringen.
  •  ggf. Verlusterklärung

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Formulare

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Rechtsgrundlagen (Allgemein)

  • Personalausweisgesetz (PersAuswG)

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Zuständige Organisationseinheit(en)

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