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Anliegen A-Z: Personenbeförderungsschein: Verlängerung und erneute Erteilung nach Fristablauf

Beschreibung

Die Fahrerlaubnis zur Fahrgastbeförderung wird für die Dauer von fünf Jahren erteilt. Auf Antrag kann die Geltungsdauer um jeweils fünf Jahre verlängert werden. Der Antrag ist zusammen mit den weiteren Antragsunterlagen bei der Stadt Oldenburg (Oldb) im Bürger- und Ordnungsamt, Bürgerbüro-Nord, Führerscheinstelle, Stiller Weg 10, zu stellen, wenn Sie Ihren Hauptwohnsitz in der Stadt Oldenburg (Oldb) begründen.


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Gebühren

  • Antragsgebühr 38,00 € bei Verlängerung (zu zahlen bei Antragstellung)
  • Antragsgebühr 42,60 € bei Fristablauf (zu zahlen bei Antragstellung)
  • Führungszeugnis 13,00 € (zu zahlen bei Antragstellung)

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Benötigte Unterlagen

  • Antragsformular
  • Gültiger Personalausweis oder Reisepass
  • Führerschein
  • Personenbeförderungsschein
  • Karteikartenabschrift der ausstellenden Fahrerlaubnisbehörde Ihres Führerscheins, sofern dieser nicht von der Stadt Oldenburg (Oldb) ausgestellt wurde (kann schriftlich oder telefonisch bei der ausstellenden Behörde - KBA, Verzeichnis der Behörden- beantragt  werden).
  • Bescheinigung über das Sehvermögen § 12 und Anlage 6 FeV.
    Ärztliche Bescheinigung über die Untersuchung des Sehvermögens beziehungsweise ein Zeugnis eines Augenarztes oder eines Arztes mit der Zusatzbescheinigung „Arbeitsmedizin“ oder „Betriebsmedizin“. Ein ausgestelltes Gutachten oder Zeugnis ist zwei Jahre gültig.
  • Bescheinigung über eine ärztliche Untersuchung von einem Arzt Ihrer Wahl oder einem Arzt mit der Zusatzbescheinigung „Arbeitsmedizin“ oder „Betriebsmedizin“ § 11 Abs. 9, § 48 Abs. 5, Anlage 5.1 FeV. Auch das Gesundheitsamt der Stadt Oldenburg führt diese Untersuchung durch. Die Bescheinigung darf bei Antragstellung nicht älter als ein Jahr sein.
  • Leistungspsychologisches Gutachten, sofern Sie das 60. Lebensjahr vollendet haben § 48 Abs. 7 und Anlage 5.2 FeV. Diese Untersuchung kann durchgeführt werden bei einem Arzt mit der Zusatzbescheinigung „Arbeitsmedizin“ oder „Betriebsmedizin“ oder Unternehmen, wenn sie über bestimmte Apparaturen verfügen, mit denen sie die Reaktionsfähigkeit, Orientierungsleistung, Konzentrationsfähigkeit oder ähnliches testen dürfen.  Die Bescheinigungen über die ärztlichen Untersuchungen dürfen bei Antragstellung nicht älter als ein Jahr sein.
  • Führungszeugnis (Behördenführungszeugnis, Belegart 0)  

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Zuständige Organisationseinheit(en)

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