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Anliegen A-Z: Pflegekonferenz

Beschreibung

Die Umsetzungsprobleme des Pflegeversicherungsgesetzes auf kommunaler Ebene sind vielfältig und kompliziert. Daher ist es umso wichtiger, dass alle Beteiligten und Betroffenen die generellen Fragen und Problemfelder, die sich aus der Umsetzung des Pflegeversicherungsgesetzes auf kommunaler Ebene ergeben, in einem örtlichen Fachgremium klären.
 
Nach § 4 des Niedersächsischen Pflegegesetzes (NPflegeG) können in kreisfreien Städten Pflegekonferenzen gebildet werden, um dort Fragen der pflegerischen Versorgung der Bevölkerung, der notwendigen pflegerischen Versorgungsstruktur oder der Koordinierung von Leistungsangeboten zu beraten.
 
In der Stadt Oldenburg wurde durch Beschluss des Rates vom 21.09.1999 die Oldenburger Pflegekonferenz eingerichtet, deren erste Sitzung am 04.11.1999 stattfand.
 
Ziel der örtlichen Pflegekonferenz ist, die vorhandene Pflegeinfrastruktur  bezogen auf alle Bausteine (ambulant, teilstationär, stationär) einschließlich der Schnittstellen zu den Einrichtungen des Gesundheitswesens so effizient wie möglich zu gestalten und die einzelnen Aufgabenbereiche stärker als bisher miteinander zu vernetzen.

Die Pflegekonferenz tritt in nichtöffentlicher Sitzung zusammen, wenn es die Geschäftslage erfordert, mindestens jedoch zweimal im Jahr.

Bei Bedarf kann die Pflegekonferenz zur Vorbereitung und Vertiefung einzelner Themen und Fragestellungen Arbeitskreise bilden.
 
In der Oldenburger Pflegekonferenz sind - entsprechend dem gesetzlichen Auftrag - in gleicher Zahl VertreterInnen der Pflegeeinrichtungen, Pflegekassen und kommunalen Körperschaft vertreten. Weitere Mitglieder (der Oldenburger Pflegekonferenz) sind Vertreterinnen und Vertreter des ambulanten bzw. stationären Pflegepersonals, der Seniorenvertretung, des Medizinischen Dienstes, der Sozialverbände, der Sozialdienste Oldenburger Krankenhäuser, der pflegenden Angehörigen und des Vereins "Versorgungsnetz Gesundheit".
Die Oldenburger Pflegekonferenz hat insgesamt 20 Mitglieder.

 
Ein Beschluss der Pflegekonferenz hat gegenüber den politischen Gremien und der Verwaltung der Stadt Oldenburg einen empfehlenden Charakter.

Rechtliche Grundlagen:

 

Zuständige Organisationseinheit(en)

  • Sozialamt
  • Besondere soziale Leistungen


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