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Anliegen A-Z: Punkte in Flensburg, was nun?
Beschreibung
Die so genannte "Verkehrssünderkartei" wird beim Kraftfahrt-Bundesamt (KBA) in Flensburg geführt. Hier werden die Punkte auf der Grundlage des Straßenverkehrsgesetzes (StVG) und der Fahrerlaubnisverordnung (FeV) für Verkehrsstraftaten und Ordnungswidrigkeiten verwaltet.
- bis 8 Punkte freiwilliges Aufbauseminar möglich
- ab 8 Punkte bis 13 Punkte gibt es eine Verwarnung
- ab 14 Punkte bis 17 Punkte wird ein Aufbauseminar angeordnet
- ab 18 Punkte muss die Fahrerlaubnis entzogen werden
Die Bewertung der Verkehrsverstöße erfolgt aufgrund der Anlage 13 zur Fahrerlaubnis-Verordnung nach einer Skala von eins bis sieben Punkten.
Ihren aktuellen Punktestand können Sie beim Kraftfahrt-Bundesamt gebührenfrei erfragen >>.
Wird die Teilnahme an dem Aufbauseminar nicht innerhalb der gewährten Frist von drei Monaten nachgewiesen, muss die Fahrerlaubnisbehörde die Fahrerlaubnis entziehen.
Verwarnung (8-13 Punkte):
Sie werden schriftlich verwarnt und außerdem auf die Möglichkeit der freiwilligen Teilnahme an einem Aufbauseminar für Kraftfahrer hingewiesen. Die freiwillige Teilnahme an diesem Seminar und die Vorlage einer Teilnahmebescheinigung (binnen drei Monaten nach Teilnahme) führt zu einem Punkterabatt:
- bei nicht mehr als 8 Punkten von 4 Punkten
- bei 9 bis 13 Punkten von 2 Punkten.
Aufbauseminar (14-17 Punkte)
Erreichen Sie 14 Punkte und haben innerhalb der letzten 5 Jahre kein Aufbauseminar besucht, erfolgt durch die Fahrerlaubnisbehörde eine Anordnung, an einem Aufbauseminar für Kraftfahrer (Nachschulung) teilzunehmen. Bei einem Stand von 14 bis 17 Punkten haben Sie immer noch die Möglichkeit, einen Punktabzug zu erhalten, indem Sie freiwillig an einer verkehrspsychologischen Beratung teilnehmen.
Haben Sie Eintragungen im Verkehrszentralregister, weil Sie unter dem Einfluss von Alkohol oder anderer berauschender Mittel - z.B. Drogen - am Straßenverkehr teilgenommen haben, kann nur durch die Teilnahme an einem besonderen Aufbauseminar ein Punktabzug erzielt werden.
Entziehung der Fahererlaubnis (ab 18 Punkte)
Bei Erreichen von mindestens 18 Punkten wird die Fahrerlaubnis entzogen. Eine neue Fahrerlaubnis darf erst nach sechs Monaten erteilt werden. Die Sperrfrist beginnt mit der Ablieferung des Führerscheines bei der Fahrerlaubnisbehörde. Im Rahmen der Bearbeitung eines dann zu stellenden Antrages auf Neuerteilung einer Fahrerlaubnis muss die Fahrerlaubnisbehörde die Vorlage eines medizinisch-psychologischen Gutachtens einer Begutachtungsstelle für Fahreignung fordern.
Detaillierte Hinweise zu Tilgungsfristen finden Sie auf der Internet-Seite des Kraftfahrt-Bundesamtes.
Gebühren
Die Anordnung der entsprechenden Maßnahmen ist gebührenpflichtig. Die Gebühren ergeben sich aus der Gebührenordnung für Maßnahmen im Straßenverkehr.
Rechtsgrundlagen (Allgemein)
- Straßenverkehrsgesetz (StVG), § 4
- Fahrerlaubnisverordnung (FeV)
Zuständige Organisationseinheit(en)

