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Anliegen A-Z: Ratenzahlung/Stundung

Beschreibung

Sollte es nicht möglich sein, die Forderung zum Fälligkeitstag vollständig zu begleichen, kann ein Ratenzahlungs- bzw. Stundungsantrag bei dem zuständigen Fachdienst gestellt werden, der die ursprüngliche Zahlungsaufforderung zugesandt hat.

Der jeweilige Fachdienst darf die Forderung ganz oder teilweise stunden, wenn die Einziehung bei Fälligkeit eine erhebliche Härte für den Zahlungspflichtigen bedeuten würde und der Anspruch durch die Stundung nicht gefährdet erscheint. Die Gewährung einer Stundung kann von einer Sicherheitsleistung abhängig gemacht werden.

Da Ratenzahlungen/Stundungen in der Regel zinspflichtig sind, kann die Höhe der anfallenden Zinsen beim zuständigen Fachdienst erfragt werden.

Falls einem Antrag auf Ratenzahlung entsprochen wurde, sind diese Teilbeträge inklusive Zinsen zu den vereinbarten Terminen zu entrichten.

Wichtige Hinweise:

Werden bei einer Ratenzahlung mehr als zwei Teilbeträge nicht bezahlt, so erlischt die vereinbarte Ratenzahlung und die gesamte Summe ist wieder sofort fällig.

Wurde für eine Ratenzahlung eine Einzugsermächtigung erteilt, werden die fälligen Beträge zu den jeweiligen Terminen von dem angegebenen Girokonto eingezogen.

Ihre Ansprechpartner:

  • der Sachbearbeiter, der die Zahlungsaufforderung zugesandt hat
  • der Vollstreckungsbearbeiter, sofern die Forderung bereits durch die Stadtkasse vollstreckt wird (bitte Kassenzeichen bereithalten)

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Benötigte Unterlagen

  • schriftlicher Antrag
  • Unterlagen über alle Vermögensverhältnisse, Einkünfte und Ausgaben

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Rechtsgrundlagen (Ortsrecht)

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Rechtsgrundlagen (Allgemein)

  • Abgabenordung
  • Gemeindehaushalts- und kassenverordnung (GemHKVO)


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Zuständige Organisationseinheit(en)

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