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Anliegen A-Z: Reisegewerbe

Beschreibung

Ihre Ansprechpartnerin:

  • Frau Behrens, Telefon: 0441 - 235 3076

Sie können mir auch gerne eine E-Mail schreiben. Klicken Sie dazu bitte hier.


Ein Reisegewerbe betreibt, wer gewerbsmäßig ohne vorhergehende Bestellung außerhalb seiner gewerblichen Niederlassung oder ohne eine solche zu haben

  • Waren feilbietet oder Bestellungen aufsucht (vertreibt) oder ankauft, Leistungen anbietet oder Bestellungen auf Leistungen aufsucht oder
  • unterhaltende Tätigkeiten als Schausteller oder nach Schaustellerart ausübt.
Wer ein Reisegewerbe ausübt, bedarf der Erlaubnis (Reisegewerbekarte).

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Gebühren

Die Gebühren betragen bis zu 377,00 € und richten sich nach dem Maß des Verwaltungsaufwands, der durch die Bearbeitung des Antrages entstanden ist.

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Benötigte Unterlagen

  • Kopie des Personalausweises oder Reisepasses
  • Führungszeugnis (zur Vorlage bei Behörden)
  • Auskunft aus dem Gewerbezentralregister (zur Vorlage bei Behörden)
  • Formgebundener Antrag
  • steuerliche Unbedenklichkeitsbescheinigung

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Formulare

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Rechtsgrundlagen (Allgemein)

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Zuständige Organisationseinheit(en)

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