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Anliegen A-Z: Schallschutz im Städtebau

Beschreibung

Lärm durch Straßen- und Schienenverkehr, Lärm verursachende Gewerbebetriebe, aber auch Sport- und Freizeitanlagen können zu erheblichen Störungen und Beeinträchtigungen in der Nachbarschaft führen. Eine vorausschauende Planung und Gliederung von Baugebieten unterschiedlicher Nutzungen verhindert mögliche Konflikte schon in der Planungsphase. Erforderliche Lärmschutzmaßnahmen werden in den Bebauungsplänen als Festsetzungen oder zumindest als Hinweise übernommen. Können Gebiete, die unterschiedliche Nutzungen beinhalten, nicht mit einem ausreichenden Abstand voneinander geplant werden, so bietet das Planungsrecht die Möglichkeit des aktiven und des passiven Schallschutzes.  Vorrangig bei Neuplanungen in lärmbelasteten Gebieten sind aktive Schallschutzvorkehrungen in Form von Lärmschutzwällen oder –wänden, die gegebenenfalls jedoch nicht immer realisiert werden können, so dass als alternative passive Schallschutzmaßnahme z. B. der Einbau von Schallschutzfenstern durch den Fachdienst Stadtentwicklung und Bauleitplanung festgesetzt werden kann.
Direktdurchwahl: 0441-235-2736

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