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Anliegen A-Z: Schiedspersonen

Beschreibung

Ihre Ansprechpartner:

Frau Iwan,
Herr Harzmann,
Herr Migge
erreichen Sie unter der Telefonnummer 0441 - 235 2104.

Die Oldenburger Schiedspersonen sind donnerstags in der Zeit von 09:00 bis 11:00 Uhr zu erreichen.

Das Büro der Schiedspersonen befindet sich am Stau 73 im 3. Obergeschoss, Raum 306.

Bei kleineren Rechtsstreitigkeiten (Bagatellfälle) brauchen die Gerichte nicht in Anspruch genommen werden. Die Schiedsämter bieten hier eine kostengünstigere und für den Laien auch einfachere Möglichkeit der Streitschlichtung. Die Schiedsämter haben ihre Tätigkeit auf die Verhandlung alltäglicher bürgerlich-rechtlicher Streitigkeiten (z.B. Nachbarschafts- und Mietstreitigkeiten oder Auseinandersetzungen um Geldforderungen mit einem Handwerker o.ä.) ausgerichtet. Führt die Schiedsamtsverhandlung zu einer Schlichtung der Streitigkeit, kann aus dem von der Schiedsperson aufgenommenen Protokoll sogar die Zwangsvollstreckung betrieben werden!

Bei kleineren Straftaten (Hausfriedensbruch, Beleidigung, Sachbeschädigung, Bedrohung, leichte Körperverletzung und Verletzung des Briefgeheimnisses) besteht sogar die Pflicht eines Schlichtungsversuchs vor dem Schiedsamt. Erst wenn dieser Schlichtungsversuch erfolglos geblieben ist, kann eine Privatklage vor dem zuständigen Strafgericht erhoben werden.

Näher Informationen bekommen Sie unter:

Oder auf den Seiten des Nds. Justizministeriums.


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