Anliegen A-Z: Speiseabfälle
Beschreibung
Speiseabfälle aus Restaurants, Gaststätten und Großküchen, Überlagerte Nahrungsmittel
Speiseabfälle (Ausnahme: rohe Fleisch- und Knochenabfälle) sind über die Biotonne zu entsorgen. Größere Mengen an Speiseresten aus Gaststätten etc. sind direkt einem Speiseresteverwerter zuzuführen.
Zuständige Organisationseinheit(en)

