Anliegen A-Z: Sperrzeit für Gaststätten
Beschreibung
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In seiner Sitzung am 19.03.2012 hat der Rat der Stadt Oldenburg beschlossen, dass die bis zum 31.03.2012 geltende Sperrzeitverordnung für Gaststätten und Vergnügungsstätten auf dem Gebiet der Stadt Oldenburg nicht über den 31.03.2012 hinaus verlängert wird.
Das bedeutet, dass es ab dem 01.04.2012 keine zeitliche Begrenzung für den Betrieb von Gaststätten (Schank- und/oder Speisewirtschaften) gibt.
Zuständige Organisationseinheit(en)

