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Anliegen A-Z: Spezialmarkt
Beschreibung
Ihre Ansprechpartner:
- Frau Behrens, Telefon: 0441 - 235 3076
- Herr Eick, Telefon: 0441 - 235 2829
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Wenn Sie als gewerblicher Veranstalter einen Markt, eine Messe oder eine Ausstellung durchführen wollen, benötigen Sie dazu eine Festsetzung nach § 69 Gewerbeordnung (GewO).
Es wird unterschieden zwischen
Messe - § 64 GewO
Eine Messe ist eine zeitlich begrenzte, im Allgemeinen regelmäßig wiederkehrende Veranstaltung, auf der eine Vielzahl von Ausstellern das wesentliche Angebot eines oder mehrerer Wirtschaftszweige ausstellt und überwiegend nach Muster an gewerbliche Wiederverkäufer, gewerbliche Verbraucher oder Großabnehmer vertreibt.
Ausstellung - § 65 GewO
Eine Ausstellung ist eine zeitlich begrenzte Veranstaltung auf der eine Vielzahl von Ausstellern ein repräsentatives Angebot eines oder mehrerer Wirtschaftszweige oder Wirtschaftsgebiete ausstellt und vertreibt oder über dieses Angebot zum Zweck der Absatzförderung informiert.
Unterschied zwischen Messe und Ausstellung: Bei Messen sind in der Regel nur gewerbliche Wiederverkäufer zugelassen, bei Ausstellungen ist auch das breite Publikum zugelassen.
Spezialmarkt und Jahrmarkt - § 68 GewO
Ein Spezialmarkt ist eine im Allgemeinen regelmäßig in größeren Zeitabständen wiederkehrende, zeitlich begrenzte Veranstaltung, auf der eine Vielzahl von Anbietern bestimmte Waren feilbietet.
Ein Jahrmarkt ist eine im Allgemeinen regelmäßig in größeren Zeitabständen wiederkehrende, zeitlich begrenzte Veranstaltung, auf der eine Vielzahl von Anbietern Waren aller Art feilbietet.
Das Antragsformular können Sie hier herunter laden: Antragsformular Marktfestsetzung nach § 69 GewO
Formulare
Rechtsgrundlagen (Allgemein)
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