Anliegen A-Z: Staatsangehörigkeitsangelegenheiten
Beschreibung
Termine für Vorsprachen können montags – donnerstags in der Zeit von 14 – 15 Uhr telefonisch vereinbart werden.
Sprechzeiten:
Montag, Dienstag: 8:00 bis 12:00 Uhr
Donnerstag: 8:00 bis 12:00 Uhr und 14:00 bis 18:00 Uhr
Freitag: 8:00 bis 12:00 Uhr
nach vorheriger Terminvereinbarung
Telefondurchwahlen:
Frau Wenzel, Zi. A 108a, Tel. 235-3404
Frau Haske, Zi. A 108a, Tel. 235-3327
E-Mail:
einbuergerungen@stadt-oldenburg.de
Die deutsche Staatsangehörigkeit
Nachweis über den Besitz der deutschen Staatsangehörigkeit.
Der Erwerb der deutschen Staatsangehörigkeit erfolgt durch:
- Geburt
- Adoption
- Einbürgerung
Personen, die nicht durch Geburt oder Adoption die deutsche Staatsangehörigkeit erlangt haben, können durch eine Einbürgerung Deutsche werden. Die Einbürgerung erfolgt nur auf Antrag.
Im Merkblatt "Die deutsche Staatsangehörigkeit" finden Sie detailierte Informationen, insbesondere zum Thema Einbürgerung.
Zuständige Organisationseinheit(en)

