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Anliegen A-Z: Staatsangehörigkeitsangelegenheiten

Beschreibung

Termine für Vorsprachen können montags – donnerstags in der Zeit von 14 – 15 Uhr telefonisch vereinbart werden.

Sprechzeiten:

Montag, Dienstag: 8:00 bis 12:00 Uhr
Donnerstag: 8:00 bis 12:00 Uhr und 14:00 bis 18:00 Uhr
Freitag: 8:00 bis 12:00 Uhr
nach vorheriger Terminvereinbarung


Telefondurchwahlen:

Frau Wenzel, Zi. A 108a, Tel. 235-3404

Frau Haske, Zi. A 108a, Tel. 235-3327

E-Mail:
einbuergerungen@stadt-oldenburg.de


Die deutsche Staatsangehörigkeit

Nachweis über den Besitz der deutschen Staatsangehörigkeit.

Der Erwerb der deutschen Staatsangehörigkeit erfolgt durch:

  1. Geburt
  2. Adoption
  3. Einbürgerung

Personen, die nicht durch Geburt oder Adoption die deutsche Staatsangehörigkeit erlangt haben, können durch eine Einbürgerung Deutsche werden. Die Einbürgerung erfolgt nur auf Antrag.

Im Merkblatt  "Die deutsche Staatsangehörigkeit" finden Sie detailierte Informationen, insbesondere  zum Thema Einbürgerung.


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