Subnavigation:
Anliegen A-Z: Straßenausbaubeiträge
Beschreibung
Straßenausbaubeiträge werden von den Gemeinden für die Herstellung, Erneuerung, Verbesserung oder Erweiterung ihrer Verkehrsanlagen von den beitagspflichtigen Anliegern erhoben, sofern für Grundstückseigentümer eine Inanspruchnahmemöglichkeit der Straße gegeben bzw. zu unterstellen ist.
Reine Straßenunterhaltungsmaßnahmen sind für den Grundstückseigentümer beitragsfrei.
Rechtsgrundlage für die Erhebung von Straßenausbaubeiträgen ist der § 6 des Niedersächsischen Kommunalabgabengesetzes (NKAG) sowie die Satzung der Stadt Oldenburg (Oldb) über die Erhebung von Beiträgen nach § 6 Nds. Kommunalabgabengesetz (Straßenausbaubeitragssatzung).
Reine Straßenunterhaltungsmaßnahmen sind für den Grundstückseigentümer beitragsfrei.
Rechtsgrundlage für die Erhebung von Straßenausbaubeiträgen ist der § 6 des Niedersächsischen Kommunalabgabengesetzes (NKAG) sowie die Satzung der Stadt Oldenburg (Oldb) über die Erhebung von Beiträgen nach § 6 Nds. Kommunalabgabengesetz (Straßenausbaubeitragssatzung).
Ihre Ansprechpartner:
Straßenausbaubeiträge
- Herr Fleischer, Telefon: 0441 - 235 2383
- Herr Förster, Telefon: 0441 - 235 2374
- Frau Nustedt, Telefon: 0441 - 235 3782
Ausbaubeiträge für Straßenbeleuchtung
- Frau Ziegler, Telefon 0441 - 235 2693
Rechtsgrundlagen (Ortsrecht)
Zuständige Organisationseinheit(en)

