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Anliegen A-Z: Straßenreinigung
Beschreibung
Damit das Stadtbild für die Einwohnerinnen und Einwohner Oldenburgs, aber auch für Besucher immer einen sauberen Eindruck macht, reinigt der Abfallwirtschaftsbetrieb mit insgesamt 36 Beschäftigten alle Straßen und Plätze, auf denen die gesetzliche Verpflichtung dazu besteht. Ausgenommen sind nur die Straßen, bei denen die Reinigungspflicht den anliegenden Grundstückseigentümern übertragen wurde.
Die Reinigung der Gehwege und kombinierten Rad-/Gehwege obliegt im gesamten Stadtgebiet den jeweiligen Anliegern.
Die maschinelle Reinigung der Straßen und Plätze wird in der Regel mit 4, in Spitzenzeiten mit 5 großen Kehrmaschinen durchgeführt. Wöchentlich werden so ca. 670 Kilometer gereinigt.
Das Oldenburger Radwegenetz halten 3 kleine Kehrmaschinen sauber. Die übrigen Mitarbeiter führen die manuelle Reinigung von Wegen und Plätzen durch. Dabei werden u.a. täglich 400 der insgesamt ca. 1000 im Stadtgebiet aufgestellten Papierkörbe geleert.
Die Fußgängerzone wird täglich, also auch sonn- und feiertags, gereinigt.
Die für diese Leistungen zu erhebenden Straßenreinigungsgebühren sind in der jeweils gültigen Gebührensatzung festgelegt. Als zusätzliches Angebot bietet der Abfallwirtschaftsbetrieb gegen Entgelt die Reinigung bei Veranstaltungen auf Öffentlichen Plätzen an. Zur Veranlagung zur Straßenreinigungsgebühr erhalten Sie Auskunft unter:
Straßenname A-H: 0441/235-2368 oder 235-2151
Straßenname I-Z: 0441/235-3212 oder 235-2371
Fax: 0441-235-2180
Die Reinigung der Gehwege und kombinierten Rad-/Gehwege obliegt im gesamten Stadtgebiet den jeweiligen Anliegern.
Die maschinelle Reinigung der Straßen und Plätze wird in der Regel mit 4, in Spitzenzeiten mit 5 großen Kehrmaschinen durchgeführt. Wöchentlich werden so ca. 670 Kilometer gereinigt.
Das Oldenburger Radwegenetz halten 3 kleine Kehrmaschinen sauber. Die übrigen Mitarbeiter führen die manuelle Reinigung von Wegen und Plätzen durch. Dabei werden u.a. täglich 400 der insgesamt ca. 1000 im Stadtgebiet aufgestellten Papierkörbe geleert.
Die Fußgängerzone wird täglich, also auch sonn- und feiertags, gereinigt.
Die für diese Leistungen zu erhebenden Straßenreinigungsgebühren sind in der jeweils gültigen Gebührensatzung festgelegt. Als zusätzliches Angebot bietet der Abfallwirtschaftsbetrieb gegen Entgelt die Reinigung bei Veranstaltungen auf Öffentlichen Plätzen an. Zur Veranlagung zur Straßenreinigungsgebühr erhalten Sie Auskunft unter:
Straßenname A-H: 0441/235-2368 oder 235-2151
Straßenname I-Z: 0441/235-3212 oder 235-2371
Fax: 0441-235-2180
Formulare
- 7.01 Straßenreinigungssatzung 2012
- 3.02 Straßenreinigungsverordnung 2012
- 7.12 Satzung über die Erhebung von Gebühren 2012
- 7.02 Satzung über die Höhe von Gebühren 2012
- Abfallratgeber: Für ein sauberes Oldenburg 2012
Zuständige Organisationseinheit(en)

