Anliegen A-Z: Teilung von Grundstücken
Beschreibung
Der § 94 NBauO betreffend "Teilung eines Grundstückes" ist mit Wirkung zum 13.12.2008 außer Kraft gesetzt worden, so dass eine Teilungsgenehmigung durch die Stadt Oldenburg nicht mehr erforderlich ist!
Bei beabsichtigter Teilung eines Grundstückes ist somit lediglich ein Notar, ein Vermessungsingenieur oder das Kastasteramt Oldenburg einzuschalten, denen in Folge dessen eine besondere Verantwortung hinsichtlich der Beratung im Rahmen von Grundstücksteilungen zufällt. Selbstverständlich ist auch die Stadt Oldenburg gerne bereit, im Vorfeld beabsichtigter Grundstücksteilungen zu beraten. Sollte aber im Zusammenhang einer beabsichtigten Teilung eine besondere baurechtliche Problematik zu klären sein, so kann dies aus Gründen der Rechtssicherheit durch die Bescheidung einer Bauvoranfrage geschehen, sofern dies ausdrücklich beantragt wird.
Auskunft erteilt:
Stadt Oldenburg
Kundenzentrum Bau
Industriestr. 1, Eingang C
Öffnungszeiten:
Mo. - Fr. 8.00 – 12.00 Uhr,
Mo. - Do. 13.30 – 15.30 Uhr
Telefone: 235-3637 oder 235-3673
Fax: 235-3440
Zuständige Organisationseinheit(en)

