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Anliegen A-Z: Eheschließung, Trauzeuge

Beschreibung

Gesamtthemenübersicht Eheschließung

Heiratswillige können seit dem 1. Juli 1998 - wenn sie es wollen - auch ohne Trauzeugen vor den Standesbeamten treten.

Selbstverständlich können nach wie vor Zeugen mitkommen und ihre Unterschrift in der Niederschrift über die Eheschließung geben.

Das Gesetz überlässt es den Eheschließenden auch, ob sie mit einem oder mit maximal zwei Trauzeugen zum Standesbeamten gehen wollen.

Jeder Trauzeuge muss volljährig sein.


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Benötigte Unterlagen

  • gültiger Personalausweis oder Reisepass

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Zuständige Organisationseinheit(en)

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