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Anliegen A-Z: Tuberkulose (TBC)-Beratung
Beschreibung
Die Tuberkulose ist laut Infektionsschutzgesetz eine meldepflichtige Erkrankung. Es soll der Übertragung auf den Menschen vorgebeugt, eine Infektion mit Tuberkulose frühzeitig erkannt und ihre Weiterverbreitung verhindert werden. Deshalb nehmen wir frühzeitig zum Erkrankten und seiner Familie Kontakt auf.
Unsere Aufgaben:
Wir beraten und betreuen Patienten mit einer Tuberkuloseerkrankung sowie seine Angehörigen und unterstützen sie bei Problemen, insbesondere während der Behandlungszeit.
Außerdem ermitteln wir Kontaktpersonen zu an Tuberkulose Erkrankten und beraten und untersuchen diese Kontaktpersonen.
Wir informieren und beantworten Fragen über die Tuberkuloseerkrankung, die Ansteckungswege, die Erkennung und die Behandlung.
Wir beobachten die Entwicklung und die Verbreitung der Tuberkulose in der Bevölkerung und geben regelmäßige Informationen über die Landesbehörde an das Robert-Koch-Institut weiter.
Ihre Ansprechpartner:
- Frau Markner, Zimmer 3, Tel.: 0441 / 235-8659
- Frau Orzessek, Zimmer 8, Tel.: 0441 / 235-8657
Fax: 0441 / 235-8620
Sprechzeiten:
- Mo. - Fr. 8.00 Uhr - 12.00 Uhr
- Mo. - Mi. 13.30 Uhr - 15.30 Uhr
Oder nach Vereinbarung.
Weiterführende Informationen:
Formulare
Zuständige Organisationseinheit(en)

