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Anliegen A-Z: Übermittlungssperre
Beschreibung
Bürger können die Weitergabe ihrer Daten aus dem Melderegister an bestimmte Institutionen bzw. in bestimmten Fällen verhindern.
Folgende Widerspruchsrechte sind möglich:
- an Parteien und Wählergruppen im Zusammenhang mit Wahlen
- an Presse , Rundfunk und Parteien über Alters- u. Ehejubiläen
- an Adressbuchverlage
- an öffentlich-rechtliche Religionsgesellschaften von direkten Familienangehörigen
- Auskunftserteilung auf elektronischem Wege über das Internet (Hiermit können Sie jedoch nicht verhindern, dass zu Ihrer Person eine schriftliche Auskunft per Post oder Fax erteilt wird)
- an das Bundesamt für Wehrverwaltung zum Zweck der Übersendung von Informationsmaterial (gilt nur für deutsche Personen unter 18 Jahren)
Voraussetzung für die Eintragung einer Sperre ist, dass Sie in Oldenburg gemeldet sind.
Gebühren
- gebührenfrei
Benötigte Unterlagen
- Identitätsnachweis (Personalausweis, Reisepass) bei persönlicher Beantragung im Bürgerbüro
Formulare
Rechtsgrundlagen (Allgemein)
- § 30, 34 Niedersächsischen Meldegesetz
- § 21 I Melderechtsrahmengesetz
- § 58 Wehrpflichtgesetz
Zuständige Organisationseinheit(en)

