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Anliegen A-Z: Umtausch von ausländischem Führerschein aus den EU/EWR Staaten
Beschreibung
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Wenn Sie eine gültige Fahrerlaubnis aus einem der folgenden EU/EWR-Staaten besitzen, können Sie diese in eine deutsche Fahrerlaubnis tauschen:
EU:Belgien, Bulgarien, Dänemark, Estland, Finnland, Frankreich, Gibraltar, Griechenland, Großbritannien, Italien, Irland, Lettland, Litauen, Luxemburg, Malta, Niederlande, Österreich, Polen, Portugal, Rumänien, Schweden, Slowakei, Slowenien, Spanien, Tschechische Republik, Ungarn, Zypern.
EWR: Island, Liechtenstein, Norwegen.
Bitte stellen Sie einen Antrag auf Umschreibung bei der Führerscheinstelle Ihres Hauptwohnsitzes.
Gebühren
- Antragsgebühr ohne Festsetzung einer Probezeit 35,00€ (zu zahlen bei Antragstellung)
- Antragsgebühr mit Festsetzung einer Probezeit 35,80 € (zu zahlen bei Antragstellung)
- Auskunft aus dem ausl. FE-Register 3,30 € (zu zahlen bei Antragstellung)
Benötigte Unterlagen
- Antragsformular
- gültigen ausländischer Führerschein im Original
- Karteikartenabschrift von der ausstellenden Behörde im Ausland
- gültiger Personalausweis oder Reisepass
- ein aktuelles biometrietaugliches Lichtbild (Foto-Mustertafel) (Fotoboxen stehen in den Räumen es Bürgerbüros zur Verfügung)
Zuständige Organisationseinheit(en)


