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Anliegen A-Z: Umtausch von ausländischem Führerschein aus den EU/EWR Staaten

Beschreibung

Wenn Sie eine gültige Fahrerlaubnis aus einem der folgenden EU/EWR-Staaten besitzen, können Sie diese in eine deutsche Fahrerlaubnis tauschen:

EU:Belgien, Bulgarien, Dänemark, Estland, Finnland, Frankreich, Gibraltar, Griechenland, Großbritannien, Italien, Irland, Lettland, Litauen, Luxemburg, Malta, Niederlande, Österreich, Polen, Portugal, Rumänien, Schweden, Slowakei, Slowenien, Spanien, Tschechische Republik, Ungarn, Zypern.
EWR: Island, Liechtenstein, Norwegen.

Bitte stellen Sie einen Antrag auf Umschreibung bei der Führerscheinstelle Ihres Hauptwohnsitzes.

       

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Gebühren

  • Antragsgebühr ohne Festsetzung einer Probezeit  35,00€ (zu zahlen bei Antragstellung)
  • Antragsgebühr mit Festsetzung einer Probezeit 35,80 € (zu zahlen bei Antragstellung)
  • Auskunft aus dem ausl. FE-Register 3,30 € (zu zahlen bei Antragstellung)

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Benötigte Unterlagen

  • Antragsformular
  • gültigen ausländischer Führerschein im Original
  • Karteikartenabschrift von der ausstellenden Behörde im Ausland
  • gültiger Personalausweis oder Reisepass
  • ein aktuelles biometrietaugliches Lichtbild (Foto-Mustertafel) (Fotoboxen stehen in den Räumen es Bürgerbüros zur Verfügung)

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Zuständige Organisationseinheit(en)

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