Subnavigation:
Anliegen A-Z: Urkundenservice
Beschreibung
1. Allgemeines
- Die Personenstandsregister werden am Ort des Ereignisses (Geburt, Eheschließung, Lebenspartnerschaft, Sterbefall) geführt. Dort erhalten Sie die entsprechenden Urkunden, auch wenn Sie dort nicht oder nicht mehr wohnen. Dies gilt auch für alle Personenstandsfälle im Ausland. Sie erhalten dann im Ausland bei dem zuständigen Standesamt Ihre Urkunde.
- Dies gilt auch für internationale Urkunden.
- Die Bestellung von Urkunden ist problemlos möglich, wenn Sie selbst namentlich auf der bestellten Urkunde erscheinen.
- In allen anderen Fällen informieren Sie sich bitte vorher, ob wir Ihnen aus datenschutzrechtlichen Gründen die angeforderte Urkunde zusenden können.
Bitte beachten Sie die Fortführungs- bzw. Aufbewahrungsfristen der Personenstandsbücher.
2. Arten von Urkunden
Folgende Personenstandsurkunden können beim Standesamt (unter Berücksichtigung der unter 1. genannten Voraussetzungen) bestellt werden:
- Geburtsurkunden
- auch ohne Geschlechtsangabe
- ohne Religionsangabe
- ohne Angabe der Eltern - Eheurkunden
- Lebenspartnerschaftsurkunden
- Sterbeurkunden
- Beglaubigte Abschriften aus dem Familienbuch (nur bei Eheschließung vom 01.01.1958 bis 31.12.2008)
- Ausdrucke aus den Personenstandsregistern/beglaubigte Abschrift aus dem Personenstandsbuch auch mit Hinweisen
Auf besonderen Wunsch bekommen Sie auch:
- mehrsprachige (internationale) Geburts-, Ehe- oder Sterbeurkunde
- beglaubigte Abschrift aus dem Familienbuch der Eltern, als Nachweis der Geburt eines im Ausland geborenen Kindes, sofern es keinen inländische Geburtseintrag gibt
- Bescheinigung über Namensänderung
- Auskunft über die Geburtszeit
- Auskunft aus den Sammelakten zu den Personenstandsregistern
Hinweis:
Informationen zu den Inhalten der einzelnen Urkunden finden Sie hier:
3. Urkundenbestellung
Sie können die Urkunden
- persönlich,
- telefonisch im ServiceCenter der Stadt Oldenburg unter der Rufnummer 235 - 4444 oder
- schriftlich bestellen.
Hinweis:
Bei persönlicher Beantragung werden die Urkunden in der Regel sofort ausgestellt. Sollte dies im Einzelfall nicht möglich sein, übersenden wir die Urkunde per Post oder Sie holen sie nach Vereinbarung während der üblichen Öffnungszeiten ab.
Gebühren
- Geburts-, Ehe-, Sterbeurkunde; Abschrift aus dem Familien- oder Geburtenbuch, Internationale Urkunden - 10,00 Euro
- Auskunft der Geburtsuhrzeit - 7,00 Euro
- Für jede weitere gleichzeitig davon (inhaltsgleiche) ausgefertigte Urkunde - 5,00 Euro
Urkunden für Rentenzwecke sind gebührenfrei. Sie werden duch einen entsprechenden Stempel gekennzeichnet.
Benötigte Unterlagen
beim Abholen direkt im Standesamt durch den Antragsteller
- gültiger Personalausweises oder Reisepasses
beim Abholen direkt im Standesamt durch eine bevollmächtigte Person
- formlose Vollmacht
- gültiger Personalausweis oder Reisepass des Antragstellers und der bevollmächtigen Person
beim Abholen direkt im Standesamt durch Eltern/Kinder
- gültiger Personalausweis oder Reisepass des Abholenden
Zuständige Organisationseinheit(en)

