Anliegen A-Z: Vollstreckung
Beschreibung
Die Stadtkasse Oldenburg vollstreckt nicht nur eigene öffentlich-rechtliche Forderungen (z.B: Grundbesitzabgaben, Gewerbesteuer, Hundesteuer), sondern im Rahmen der Amtshilfe auch die Forderungen bestimmter anderer Behörden (z.B. anderer Städte/Gemeinden, Landkreise, GEZ).
Die Vollstreckung umfasst z.B. die Pfändung
- von Konten bei Banken/Geldinstituten oder Einkommen beim Arbeitgeber,
- beweglicher Sachen einschließlich Kraftfahrzeuge (ggf. unter Einsatz der Ventilwächter) und deren Versteigerung,
- jeglicher anderer verwertbarer Rechte,
- in den Grundbesitz (Eintragung von Zwangssicherungshypotheken, Zwangsversteigerungen)
sowie sonstige erforderliche Ermittlungen oder Vollstreckungsmaßnahmen.
Im Rahmen der Vollstreckung entstehen dem Zahlungspflichtigen Pfändungsgebühren und andere Kosten, die zusammen mit der Hauptforderung ohne weiteres zwangsweise beigetrieben werden können.
Bei privatrechtlichen Forderungen (z.B. Musikschul-, Nutzungs- oder Teilnehmerentgelte, Verpflegungskosten) wird das gerichtliche Mahn- und Vollstreckungsverfahren beim zuständigen Amtsgericht eingeleitet. Für die weitere Vollstreckung wird anschließend der Gerichtsvollzieher beim Amtsgericht Oldenburg beauftragt.
Wichtige Hinweise:
Um eine Vollstreckung und die damit verbundenen Gebühren zu vermeiden, sollten Forderungen der Stadt Oldenburg immer fristgerecht, spätestens jedoch nach der Mahnung, gezahlt werden.
Wenn Zahlungsschwierigkeiten bestehen, sollte ein Gespräch mit dem zuständigen Sachbearbeiter in der Stadtkasse gesucht werden. So wird viel Ärger, Arbeit und weitere Kosten durch die sonst zwangsläufig einsetzende Vollstreckung vermieden.
Bei Rückfragen: kassse@stadt-oldenburg.de
Zuständige Organisationseinheit(en)

