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Anliegen A-Z: Vollstreckungsbeamter

Beschreibung

Jede Kommune hat grundsätzlich das Recht, ihre eigenen (öffentlich-rechtlichen) Forderungen mit Hilfe von entsprechend befugten Außendienstmitarbeitern (Vollstreckungsbeamten) eigenständig zwangsweise beizutreiben.

Der Vollstreckungsbeamte ist in seinen Befugnissen und Aufgaben mit dem Gerichtsvollzieher vergleichbar. Kann dieser aber von dem Bürger beauftragt werden, so ist der Vollstreckungsbeamte nur für Forderungen seines Dienstherrn zuständig. Eine Ausnahme bilden hier die von anderen Behörden gestellten Vollstreckungshilfeersuchen, die ebenfalls von ihm vollstreckt werden.

Der Vollstreckungsbeamte benötigt für seine Aufgabe einen schriftlichen Auftrag (Vollstreckungsauftrag), den er dem betreffenden Schuldner vorzeigt. Ebenso ist er speziell zur Ausübung seiner Tätigkeit ermächtigt, den Ausweis bzw. die Ermächtigung zeigt er auf Verlangen dem Schuldner vor.

Neben der Beitreibung durch den Vollstreckungsbeamten, kann die Stadtkasse Oldenburg auch Forderungen des Schuldners pfänden oder bei Immobilienvermögen die Zwangsverwertung betreiben.

Da diese Eingriffe oft sehr unangenehme und empfíndliche Nebenwirkungen haben (z.B: Schufa-Eintrag usw) und zudem mit hohen Kosten verbunden sind, ist es sinnvoll, rechtzeitig mit den Vollstreckungsbeamten bzw. dem Sachbearbeiter im Innendienst (Vollstreckung) Kontakt aufzunehmen, wenn Zahlungsschwierigkeiten bestehen.

Ansprechpartner/Kontakt

Vollstreckungsbeamte:

Die Vollstreckungsbeamten sind morgens in der Zeit vom 07:30 Uhr bis 09:30 Uhr persönlich unter folgenden Telefonnummern zu erreichen:

  • 235 - 23 95
  • 235 - 32 51
  • 235 - 20 23


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