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Anliegen A-Z: Wohnsitz abmelden
Beschreibung
Gesamtthemenübersicht Wohnsitz
1. Allgemeines
Die Abmeldung einer Wohnung ist nur erforderlich bei:
- Verlegung des Wohnsitzes ins Ausland
- Aufgabe einer oder mehrerer Nebenwohnungen
Hinweis:
Wer innerhalb von Deutschland umzieht, muss den aufgegebenen Wohnsitz nicht abmelden, sondern sich mit Wohnsitz anmelden.
2. Besonderheiten zum Abmeldeverfahren
- Die Abmeldung muss innerhalb einer Woche nach Auszug bei einem Bürgerbüro der Stadt Oldenburg (Kontaktdaten siehe unten) erfolgen und wird ab dem Tag der Abmeldung wirksam.
- Als Nachweis über die Abmeldung erhält der Meldepflichtige eine Abmeldebestätigung.
- Die Abmeldung kann auch schriftlich vorgenommen werden. Ein Vordruck steht unten zur Verfügung.
- Eine Abmeldung, die in die Zukunft gerichtet ist, kann leider nicht sofort bearbeitet werden, sondern frühestens am Tag des tatsächlichen Auszugs.
Gebühren
- gebührenfrei
Benötigte Unterlagen
- Personalausweis oder (Reise-)Pass
- Vollmacht, wenn der Abzumeldende nicht persönlich erscheint (mit Unterschrift des Abzumeldenden und Personalausweis oder (Reise-) Pass der/des Bevollmächtigen
Formulare
Rechtsgrundlagen (Allgemein)
- § 9 Niedersächsisches Meldegesetz
Zuständige Organisationseinheit(en)

