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Anliegen A-Z: Wohnsitz abmelden

Beschreibung

Gesamtthemenübersicht Wohnsitz

1. Allgemeines

Die Abmeldung einer Wohnung ist nur erforderlich bei:

  • Verlegung des Wohnsitzes ins Ausland
  • Aufgabe einer oder mehrerer Nebenwohnungen

Hinweis:
Wer innerhalb von Deutschland umzieht, muss den aufgegebenen Wohnsitz nicht abmelden, sondern sich mit Wohnsitz anmelden.

2. Besonderheiten zum Abmeldeverfahren

  • Die Abmeldung muss innerhalb einer Woche nach Auszug bei einem Bürgerbüro der Stadt Oldenburg (Kontaktdaten siehe unten) erfolgen und wird ab dem Tag der Abmeldung wirksam.
  • Als Nachweis über die Abmeldung erhält der Meldepflichtige eine Abmeldebestätigung.
  • Die Abmeldung kann auch schriftlich vorgenommen werden. Ein Vordruck steht unten zur Verfügung.
  • Eine Abmeldung, die in die Zukunft gerichtet ist, kann leider nicht sofort bearbeitet werden, sondern frühestens am Tag des tatsächlichen Auszugs.

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Gebühren

  • gebührenfrei

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Benötigte Unterlagen

  • Personalausweis oder (Reise-)Pass
  • Vollmacht, wenn der Abzumeldende nicht persönlich erscheint (mit Unterschrift des Abzumeldenden und Personalausweis oder (Reise-) Pass der/des Bevollmächtigen

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Formulare

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Rechtsgrundlagen (Allgemein)

  • § 9 Niedersächsisches Meldegesetz

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Zuständige Organisationseinheit(en)

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