Hausnummern sollen gut erkennbar sein / Wichtig für Rettungsdienste und Feuerwehr
Fiktives Szenario in Oldenburg: Notruf bei der 112, es geht um Minuten. Ein Rettungswagen fährt sofort zur angegebenen Adresse – und findet die richtige Hausnummer nicht. Irgendwo hier muss es doch sein? Zweimal fährt der Rettungswagen vorbei, ehe der Beifahrer die gut hinter Sträuchern versteckte Hausnummer durch Zufall entdeckt. Zwei endlose Minuten haben die Lebensretter mit der Suche vergeudet. Zwei Minuten, die für den oder die Bewohner in lebensbedrohlichen Situationen entscheidend sein können.
Wichtig für Rettungsdienste und Feuerwehr
Gut, dass es sich hierbei nur um eine ausgedachte Geschichte handelt – was nichts an der Tatsache ändert, dass auch in Oldenburg Hausnummern stets gut erkennbar an Gebäuden beziehungsweise Grundstücken angebracht sein sollten. Leider wird dieser Grundsatz nicht immer eingehalten: Viele Hausnummern sind durch Bäume und Sträucher verdeckt oder fehlen ganz. Dies kann unter Umständen nicht nur für die Postdienste zu Problemen führen – auch die Rettungsdienste und die Feuerwehr sind auf gut sichtbare Hausnummern angewiesen. Im Notfall kann diese Nummer vielleicht sogar Leben retten. Die Stadt bittet daher alle Bürgerinnen und Bürger, ihre Hausnummerierung zu überprüfen – in ihrem eigenen Interesse. Weitere Informationen gibt das Kundenzentrum Bau der Stadt Oldenburg unter Telefon (0441) 235-36 37.
Hausnummer macht Gebäude einzigartig
Eingeführt wurden Hausnummern in der Regel, um der Polizei, den Steuer- oder Meldebehörden und dem Militär einen besseren Zugriff auf ihre Bürger zu ermöglichen. Von dieser Überwachungsfunktion ist heute nichts mehr geblieben. Dennoch hat sich die Hausnummer als Ordnungsinstrument durchgesetzt. Sie macht jedes Gebäude oder Grundstück einzigartig.
Eindeutige Zuordnung ist nötig
Der Gesetzgeber hat daraus eine Pflicht zum Anbringen der Hausnummer gemacht. Er hat es im Baugesetzbuch im § 126 Abs. 3 geregelt. Ansonsten überlässt er es den Ländern beziehungsweise Gemeinden, weitergehende Regelungen zu treffen. Die Stadt Oldenburg hat von dieser Regelung keinen Gebrauch gemacht und auf eine städtische Hausnummernsatzung verzichtet. Aber wo keine konkrete Regelung besteht, entsteht trotzdem kein rechtsfreier Raum. Die Hausnummer bleibt, aus ihrer Historie entwickelt, weiterhin ein Ordnungsinstrument. Sie muss daher im Sinne des Sicherheits- und Ordnungsgesetzes des Landes Niedersachsen gut sichtbar an den Gebäuden beziehungsweise von der öffentlichen Verkehrsfläche her sichtbar angebracht werden.



