Anliegen A-Z: Anlagen in / an Gewässern - Stadt Oldenburg

Anliegen A-Z: Anlagen in / an Gewässern

Beschreibung

Gesamtthemenübersicht Untere Wasserbehörde

Allgemeines:

  • Alle baulichen Anlagen in oder an Gewässern bedürfen der vorherigen Genehmigung durch die Stadt Oldenburg als untere Wasserbehörde.
  • Der Genehmigungspflicht unterliegen grundsätzlich alle Bauwerke, die sich im, über, unter und am Gewässer befinden.

Beispiele:

  • Anlegestellen,
  • Brücken,
  • Durchlässe,
  • Einleit- und Entnahmebauwerke,
  • Stege,
  • Unterführungen

Uferbefestigungen, Verrohrungen stellen einen Gewässerausbau dar.

Hinweis:
Beachten Sie, dass sich die Straßenseitengräben überwiegend, zumindest anteilig, im Eigentum der Stadt Oldenburg befinden.

Genehmigung:

  • Für derartige Vorhaben ist ein formloser schriftlicher Antrag in dreifacher Ausfertigung bei  der unteren Wasserbehörde einzureichen.
  • Der Antrag  muss einen Lageplan mit Darstellung und Bemaßung der geplanten Anlage sowie eine Begründung enthalten.

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Zuständige Organisationseinheit(en)

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