Gesamtthemenübersicht Untere Wasserbehörde
Allgemeines:
- Alle baulichen Anlagen in oder an Gewässern bedürfen der vorherigen Genehmigung durch die Stadt Oldenburg als untere Wasserbehörde.
- Der Genehmigungspflicht unterliegen grundsätzlich alle Bauwerke, die sich im, über, unter und am Gewässer befinden.
Beispiele:
- Anlegestellen,
- Brücken,
- Durchlässe,
- Einleit- und Entnahmebauwerke,
- Stege,
- Unterführungen
Uferbefestigungen, Verrohrungen stellen einen Gewässerausbau dar.
Hinweis:
Beachten Sie, dass sich die Straßenseitengräben überwiegend, zumindest anteilig, im Eigentum der Stadt Oldenburg befinden.
Genehmigung:
- Für derartige Vorhaben ist ein formloser schriftlicher Antrag in dreifacher Ausfertigung bei der unteren Wasserbehörde einzureichen.
- Der Antrag muss einen Lageplan mit Darstellung und Bemaßung der geplanten Anlage sowie eine Begründung enthalten.



