Anliegen A-Z: Asbest (Asbestzementabfälle) - Stadt Oldenburg

Anliegen A-Z: Asbest (Asbestzementabfälle)

Beschreibung

Definition/Beispiele
Man unterscheidet zwischen stark- und schwachgebundenem Asbest. Starkgebundener Asbest kann sich u.a. in älteren Eternitplatten, Blumenkästen, Dacheindeckungen, Balkonkästen, Fassadenplatten usw. befinden. Schwachgebundener Asbest wurde u.a. als Spritzasbest verarbeitet und kann sich z.B. in Nachtspeicheröfen und Brandschutztüren befinden.

Entsorgung
Asbesthaltige Produkte sind unabhängig ihrer Menge ausschließlich an der Abfallbehandlungsanlage Neuenwege (Barkenweg 3, 26135 Oldenburg) anzuliefern, da sie grundsätzlich verwogen werden. Beachten Sie bitte, dass die Abfallbehandlungsanlage samstags geschlossen ist.
An den Werststoffannahmestellen Neuenwege (Barkenweg 6) und Langenweg (Felix-Wankel-Str. 7) werden asbesthaltige Produkte grundsätzlich nicht angenommen.

Kosten
133,35 Euro pro Tonne

Bemerkungen
Beim Umgang mit Asbest ist äußerste Vorsicht geboten, da sich Asbestfasern beim Einatmen in der Lunge festsetzen und Krebs auslösen können. Bei Arbeiten mit schwachgebundenem Asbest besteht eine akute Gesundheitsgefährdung. Der schwachgebundene Asbest ist als Sonderabfall auf Spezialdeponien zu entsorgen.

Demontage
Es ist unbedingt darauf zu achten, dass asbesthaltige Gegenstände nicht zerbrochen oder mechanisch bearbeitet werden (bohren, flexen, schleifen). Der Abfallwirtschaftsbetrieb weist darauf hin, dass die Demontage von Asbestmaterial nur von Fachbetrieben durchgeführt werden darf, die einen Sachkundenachweis nach TRGS 519 (Technische Richtlinie Gefahrstoffe) haben.

Transport/Verpackung

- Beim Transport muss wie bei der Bearbeitung sichergestellt sein, dass keine Asbestfasern freigesetzt werden können. Gegebenenfalls sollte z.B. stark verwittertes Asbestmaterial angefeuchtet oder mit speziellen Faserbindemitteln behandelt werden.

- Die Asbestabfälle müssen in reißfeste Baufolie oder geeignete Plastiksäcke verpackt und mit Klebeband staubdicht verschlossen angeliefert werden. Die verpackten Asbestabfälle sind bei der Abfallbehandlungsanlage vom Anlieferer per Hand auf bereitgestellte Paletten zu stapeln.


Zusätzliche Hinweise ausschließlich für gewerbliche Anlieferer von Asbest:

Anzeigepflicht
Bei einer Asbestsanierung besteht Anzeigepflicht gegenüber dem Gewerbeaufsichtsamt. Beim Transport sind die Vorschriften der Gefahrgut-Verordnung-Straße (GGVS) zu beachten.

Verpackung
Die Asbestabfälle müssen in reißfester Baufolie verpackt, auf Paletten gestapelt und mit Umreifungsbändern fixiert werden. 

Entladung
Die Abfälle müssen mit eigenem Gerät entladen werden. Ein Abkippen der Ladung ist nicht erlaubt. Die Gebühren für die Annahme von Asbest richten sich nach den jeweils gültigen Anlieferungsgebühren an der Abfallbehandlungsanlage Neuenwege, Barkenweg 3, 26135 Oldenburg.

EN (Entsorgungsnachweis)
Bei gewerblichen Anlieferungen  muss vorher ein Entsorgungsnachweis (EN) beantragt werden, der zusammen mit einem Begleitschein für die Anlieferung verlangt wird, ansonsten ist die Annahme nicht möglich!

Kosten
Die Gebühr für die Annahme von Asbest an der Abfallbehandlungsanlage Neuenwege, Barkenweg 3, 26135 Oldenburg beträgt 133,35 Euro/t.

Nicht vergessen
Vorherige Anmeldung ist erforderlich unter der Telefonnummer 570 50 27.

Achtung
Die Annahme von Asbestabfällen, die unangekündigt, schlecht verpackt oder ohne gültigen Entsorgungsnachweis und Begleitschein (Gewerbe) angeliefert werden, kann verweigert werden!

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Formulare

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Zuständige Organisationseinheit(en)

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