Im Bürgerbüro können Sie Kopien von Schriftstücken einer deutschen Behörde sowie von Schriftstücken in deutscher Sprache, die bei einer deutschen Behörde vorgelegt werden sollen, beglaubigen lassen (Ausnahmen siehe unten). Das Original muss hierzu vorgelegt werden.
Mit der Beglaubigung wird bestätigt, dass die Kopie inhaltlich mit dem Originaldokument identisch ist. Die Beglaubigung bescheinigt aber nicht die Echtheit oder Gültigkeit des Originals.
Dokumente, die in ausländischer Sprache verfasst sind ( z. B. ausländische Ausweisdokumente und Zeugnisse), dürfen wir leider nicht beglaubigen.
Nicht beglaubigt werden außerdem:
- Urkunden des Standesamtes (Geburts-, Heirats-, Sterbeurkunden etc.)
- Abschriften aus amtlichen Registern
- Testamente
- Unterlagen über Erbrechts- und Grundstücksangelegenheiten
- Gerichtsurteile
- Vereins- und Handelsregisterauszüge
- eidesstattliche Versicherungen
- Generalvollmachten
- übersetzte ausländische Ausweisdokumente / Zeugnisse
Sofern Sie Kopien vorgenannter Dokumente beglaubigen lassen möchten, wenden Sie sich bitte an einen Notar.
Hinweise:
Zur Fertigung von Kopien stehen Ihnen in den Bürgerbüros Münzkopierer zur Verfügung. Sofern wir für Sie die Fertigung der Kopie übernehmen, ist die Beglaubigung allerdings kostengünstiger!
Eine Beglaubigung von Zeugnissen erhalten Sie direkt bei der jeweiligen Schule kostenfrei.
Schriftstücke des Privatrechts bzw. für den privaten Gebrauch können Sie bei jedem Notar beglaubigen lassen.
Die Beglaubigungen ausländischer Dokumente können Sie bei der jeweiligen Auslandsvertretung vornehmen lassen.



