Anliegen A-Z: Eheschließung, Anmeldung zur - Stadt Oldenburg

Anliegen A-Z: Eheschließung, Anmeldung zur

Beschreibung

Gesamtthemenübersicht Eheschließung

1. Allgemeines

  • Der erste "amtliche Schritt" auf dem Weg in die Ehe ist die förmliche Anmeldung beim Standesamt.
  • Sie wird von einem Standesamt entgegengenommen, in dessen Bezirk eine/r der Verlobten den Wohnsitz hat.

Hinweis:
Wenn Sie beide nicht in Oldenburg wohnen und trotzdem gern hier heiraten wollen - kein Problem: Sie melden Ihre Eheschließung bei Ihrem Wohnsitzstandesamt an und teilen dort im Rahmen der Anmeldung mit, dass Sie beim Standesamt Oldenburg heiraten möchten. Der Standesbeamte dort wird uns Ihre Unterlagen zuschicken, damit die Hochzeit dann in Oldenburg stattfinden kann. Ihren Wunschtermin zum Heiraten können Sie sich auch schon vor erfolgter Anmeldung bei Ihrem Wohnsitzstandesamt bei uns sichern. Wir reservieren Trautermine in Oldenburg bereits 12 Monate im Voraus. Weitere Informationen erhalten Sie hier:

2. Anmeldung

A) Allgemein

  • Bei der Anmeldung geht es nicht nur darum, Termine zu vereinbaren.
  • Sie dient vor allem auch dazu, Ihren Personenstand festzustellen und zu prüfen, ob Ihrem Heiratswunsch
    "Ehehindernisse" entgegenstehen.
  • Dazu müssen Sie geeignete Unterlagen vorlegen, d.h. sie zur Anmeldung mitbringen.
  • Sie sollten sich möglichst frühzeitig anmelden. Die Anmeldung hat 6 Monate Gültigkeit - das bedeutet, dass Sie innerhalb von 6 Monaten nach der Anmeldung heiraten können.
  • Sollte es Ihnen nicht auf einen bestimmten Wunschtermin ankommen, gibt es auch kurzfristig freie Termine.

B) Anmeldungsverfahren

  • Die Eheschließung ist persönlich von beiden Verlobten im Standesamt anzumelden.
  • Sofern eine Person verhindert ist, kann sie schriftlich erklären, dass sie mit der Anmeldung durch die andere Person einverstanden ist.
  • Den dafür notwendigen Vordruck (Vollmacht) erhalten Sie im Standesamt oder können ihn am Ende dieser Seite herunterladen.
  • Bitte legen Sie neben den erforderlichen Unterlagen und der Vollmacht auch den gültigen Ausweis des Verlobten vor, der bei der Anmeldung nicht dabei sein kann.

3. Ansprechpartner 

Für die Anmeldung zur Eheschließung vereinbaren Sie bitte vorher telefonisch oder per E-Mail Ihren persönlichen Termin mit den Standesbeamten:

Frau Hey, Tel. 0441/235-2540

Frau Hollwege, Tel. 0441/235-2546

Herr Jürgens-Tatje, Tel. 0441/235-2545

Frau Kaiser, Tel. 0441/235-2541 (nur vormittags)


Seitenanfang


Formulare

Seitenanfang


Zuständige Organisationseinheit(en)

Seitenanfang