- Gesamtthemenübersicht Reisepass (ePass)
Sofern Sie ins Ausland verreisen möchten, ist für die Einreise in einige Länder die Vorlage eines aktuellen Reisepasses notwendig.
Auf der Internetseite www.auswaertiges-amt.de können Sie unter dem Stichwort "Reise- und Sicherheitshinweise" zu Ihrem Reiseland erfahren, welche Dokumente für die Einreise notwendig sind.
Der Reisepass enthält Ihre persönliche Daten und ein Lichtbild. Außerdem müssen Sie bei der Beantragung Fingerabdrücke abgeben (gilt für Personen ab Vollendung des 6. Lebensjahres).
Seit November 2005 werden in der Bundesrepublik Deutschland nur noch Reisepässe mit Chip (ePass) ausgegeben. Der Chip enthält neben den Passdaten die biometrischen Merkmale des Passinhabers (Passfoto und Fingerabdrücke).
Alle noch im Umlauf befindlichen Reisepässe ohne Chip bleiben bis zum Ende ihrer vorgesehenen Laufzeit gültig.
Ein Reisepass wird nur an deutsche Staatsangehörige ausgegeben.
Kinder können nicht mehr in die Reisepässe der Eltern eingetragen werden. Sie benötigen ein eigenes Ausweisdokument.
Gültigkeit:
- 6 Jahre für Antragsteller unter 24 Jahren
- 10 Jahre für Antragsteller ab einschließlich 24 Jahren
- Weitere Informationen zum Reisepass (ePass) finden Sie unter den nachfolgenden Punkten:
- Beantragen
- erstmalig beantragen
- erneut beantragen wegen Ablauf
- beantragen für Personen unter 18 Jahren
- mit 48 Seiten für Vielreisende beantragen
- Zweiten Reisepass beantragen
- Abholen
- Ändern
- Adresse ändern
- Name ändern wegen Begründung einer Lebenspartnerschaft, Heirat, Scheidung oder sonstiger Namensänderung
- ungültige Kindereintragungen in Reisepässen der Eltern
- Diebstahl / Verlust
- Expressreisepass
- Vorläufiger Reisepass



