Anliegen A-Z: Reisepass (ePass) - Stadt Oldenburg

Anliegen A-Z: Reisepass (ePass)

Beschreibung

Gesamtthemenübersicht Reisepass (ePass)

Sofern Sie ins Ausland verreisen möchten, ist für die Einreise in einige Länder die Vorlage eines aktuellen Reisepasses notwendig.

Auf der Internetseite www.auswaertiges-amt.de können Sie unter dem Stichwort "Reise- und Sicherheitshinweise" zu Ihrem Reiseland erfahren, welche Dokumente für die Einreise notwendig sind.

Der Reisepass enthält Ihre persönliche Daten und ein Lichtbild. Außerdem müssen Sie bei der Beantragung Fingerabdrücke abgeben (gilt für Personen ab Vollendung des 6. Lebensjahres). 

Seit November 2005 werden in der Bundesrepublik Deutschland nur noch  Reisepässe mit Chip (ePass) ausgegeben. Der Chip enthält neben den Passdaten die biometrischen Merkmale des Passinhabers (Passfoto und Fingerabdrücke).

Alle noch im Umlauf befindlichen Reisepässe ohne Chip bleiben bis zum Ende ihrer vorgesehenen Laufzeit gültig.

Ein Reisepass wird nur an deutsche Staatsangehörige ausgegeben.

Kinder können nicht mehr in die Reisepässe der Eltern eingetragen werden. Sie benötigen ein eigenes Ausweisdokument.

Gültigkeit:

  • 6 Jahre für Antragsteller unter 24 Jahren
  • 10 Jahre für Antragsteller ab einschließlich 24 Jahren
Weitere Informationen zum Reisepass (ePass) finden Sie unter den nachfolgenden Punkten:
Sollten Sie Fragen haben, dann berät Sie das ServiceCenter der Stadt Oldenburg sehr gerne unter der Rufnummer 0441 235-4444.

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Zuständige Organisationseinheit(en)

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