Gesamtthemenübersicht Elterngeld
Elterngeld beantragen
1. Allgemeines
Elterngeld kann beantragen, wer
- seinen Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt in Deutschland hat
- mit seinem Kind in einem Haushalt lebt und es selbst betreut und erzieht
- nach der Geburt keine oder keine volle Erwerbstätigkeit (max. 30 Wochenstunden) ausübt
- im letzten abgeschlossenen Veranlagungszeitraum ein zu versteuerndes Einkommen nicht über 250.000,00 Euro hatte. Bei Elternpaaren liegt die Grenze bei 500.000,00 Euro.
Wichtiger Hinweise:
Der Antrag kann erst nach der Geburt des Kindes gestellt werden.
Rückwirkende Zahlungen werden nur für die letzten 3 Lebensmonate vor Antragseingang gewährt.
2. Antragstellung
Elterngeld kann wie folgt beantragt werden:
- mindestens 2 Monate
- maximal 12 Monate (für 1 Elternteil)
- insgesamt 14 Monate (für Väter und Mütter zusammen)
Ein Lebensmonat dauert jeweils vom Tagesdatum der Geburt in einem Monat bis zum Tag vor dem Geburtsdatum im nächsten Monat (Beispiel: Geburt 13.03. = erster Lebensmonat vom 13.03. - 12.04.)
Die Bezugsmonate des Elterngeldes können ohne Begründung einmalig geändert werden.
Wichtiger Hinweis:
Bitte beantragen Sie das Elterngeld ausschließlich mit dem Antragsformular des Landes Niedersachsen.
Entsprechende Vordrucke mit Erläuterungen liegen in der Elterngeldstelle, Bergstr. 25, aus oder stehen Ihnen unter der Rubrik "Formulare" als Download zur Verfügung.
3. Ansprechpartner
Die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter im ServiceCenter der Stadt Oldenburg stehen Ihnen für weitere telefonische Informationen unter der Servicedurchwahl 235-4444 in der Zeit von montags - freitags zwischen 7:00 Uhr und 18:00 zur Verfügung und helfen Ihnen gerne weiter.
Persönliche Beratungsgespräche bieten Ihnen zudem die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Elterngeldstelle gerne innerhalb der nachfolgenden Sprechzeiten an:
montags, dienstags und donnerstags
8:00 - 12.00 Uhr und 13:30 - 15:30 Uhr
mittwochs
geschlossen
freitags
8:00 - 12:00 Uhr



