- Zweck
Die Fahrtenbuchanordnung soll sicherstellen, dass bei künftigen Verkehrsverstößen mit dem Fahrzeug die Feststellung des Fahrers ohne Schwierigkeiten möglich ist. Sie richtet sich an den Halter des Fahrzeugs und ist kostenpflichtig.
- Zuständigkeit
Zuständig für die Anordnung und Überprüfung eines Fahrtenbuches ist die Behörde, in welchem Gebiet das Tatfahrzeug zugelassen ist.
- Anforderungen an ein Fahrtenbuch
Gem. § 31 a Straßenverkehrszulassungsordnung müssen folgende Angaben für jede einzelne Fahrt aus dem Fahrtenbuch hervor gehen:
1. Vor dem Beginn
a. Name, Vorname und Anschrift des Fahrzeugführers
b. Amtliches Kennzeichen des Fahrzeugs,
c. Datum und Uhrzeit des Beginns der Fahrt und
2. Nach deren Beendigung unverzüglich
a. Datum und Uhrzeit sowie
b. Unterschrift des Fahrzeugführers
Eine Vorlage für ein Fahrtenbuch finden Sie hier. Ein Beispielfahrtenbuch finden Sie auf unserem Merkblatt.



