Anliegen A-Z: Fischereischeine - Stadt Oldenburg

Anliegen A-Z: Fischereischeine

Beschreibung

Für die Ausübung des Angelsports benötigen Sie zwei Erlaubnisse:
  • einen Fischereischein sowie
  • einen Fischereierlaubnisschein

Für die Ausstellung eines Fischereischeins werden folgende Unterlagen benötigt:

  • Fischerprüfungszeugnis oder
  • Küstenfischerpatent
  • Lichtbild
  • Personalausweis

Voraussetzung für die Erteilung des Fischereischeins ist, dass der Antragsteller das 14. Lebensjahr vollendet hat.

Der Fischereischein wird unbefristet erteilt.

Der Fischereierlaubnisschein, der beim Angeln stets mit dem Fischereischein mitzuführen ist, wird vom jeweiligen Fischereiberechtigten oder Fischereipächter (Angelvereine etc.) ausgegeben.


Seitenanfang


Gebühren

Für die Ausstellung des Fischereischeins wird eine Verwaltungsgebühr in Höhe von 35,00 € erhoben.

Seitenanfang


Formulare

Seitenanfang


Rechtsgrundlagen (Allgemein)

Das Niedersächsisches Fischereigesetz (Nds. FischG) können Sie hier einsehen.

Seitenanfang


Zuständige Organisationseinheit(en)

Seitenanfang