- einen Fischereischein sowie
- einen Fischereierlaubnisschein
Für die Ausstellung eines Fischereischeins werden folgende Unterlagen benötigt:
- Fischerprüfungszeugnis oder
- Küstenfischerpatent
- Lichtbild
- Personalausweis
Voraussetzung für die Erteilung des Fischereischeins ist, dass der Antragsteller das 14. Lebensjahr vollendet hat.
Der Fischereischein wird unbefristet erteilt.
Der Fischereierlaubnisschein, der beim Angeln stets mit dem Fischereischein mitzuführen ist, wird vom jeweiligen Fischereiberechtigten oder Fischereipächter (Angelvereine etc.) ausgegeben.



