Anliegen A-Z: Führungszeugnis - deutscher Wohnsitz - Stadt Oldenburg

Anliegen A-Z: Führungszeugnis - deutscher Wohnsitz

Beschreibung

Gesamtthemenübersicht Führungszeugnis

1. Allgemeines

  • Das Führungszeugnis ist ein Zeugnis über den Inhalt des Bundeszentralregisters.
  • Das vom Bundesamt für Justiz in Bonn geführte Register enthält im Wesentlichen Eintragungen über rechtskräftige strafrechtliche Verurteilungen.
  • Weitere Fragen und Antworten zum Führungszeugnis finden Sie hier:

2. Arten von Führungszeugnissen

  • Führungszeugnis für private Zwecke
  • Führungszeugnis zur Vorlage bei einer Behörde (auch nach § 149 Abs. 2 Nr. 1 Gewerbeordnung)
  • Erweitertes Führungszeugnis für private Zwecke
  • Erweitertes Führungszeugnis zur Vorlage bei einer Behörde (auch nach § 149 Abs. 2 Nr. 1 Gewerbeordnung)
  • Europäisches Führungszeugnis (können nur Personen, die in Deutschland wohnen und die Staatsangehörigkeit eines anderen EU - Mitgliedstaates besitzen, beantragen. Es enthält nicht nur Informationen über Strafregister - Einträge in Deutschland, sondern als Anlage auch Eintragungen im Strafregister ihres Herkunftslandes. Dabei werden die Einträge von den deutschen Behörden nicht übersetzt oder inhaltich geprüft.)

3. Antragsberechtigung

  • Jeder Person, die das 14. Lebensjahr vollendet hat, wird auf Antrag ein Führungszeugnis erteilt.
  • Auch der gesetzliche Vertreter ist antragsberechtigt.
  • Ist die betroffene Person geschäftsunfähig, so kann nur der gesetzliche Vertreter den Antrag stellen.

4. Antragstellung

  • Der Antrag ist grundsätzlich persönlich beim Bürgerbüro Mitte oder Bürgerbüro Nord zu stellen, wenn der Antragsteller mit einer Wohnung (alleinige Wohnung, Hauptwohnung oder Nebenwohnung) gemeldet ist.

    Sofern ein persönliches Erscheinen nicht möglich ist, kann auch ein schriftlicher Antrag mit Ausweiskopie eingereicht werden. Bei diesem sind dann jedoch zwingend die persönlichen Angaben und die Unterschrift notariell beglaubigen zu lassen.
  • Wer den Antrag stellt, hat seinen Personalausweis oder Reisepass als Identitätsnachweis vorzulegen. Der gesetzliche Vertreter hat daneben seine Vertretungsmacht nachzuweisen.
  • Die Antragstellung duch bevollmächtigte Personen ist nicht möglich.
  • Eine Übersendung des Führungszeugnisses kann nur an die Person, die den Antrag gestellt hat bzw. für die der Antrag gestellt wurde, erfolgen.
  • Wird das Führungszeugnis zur Vorlage bei einer Behörde beantragt, so ist es der Behörde unmittelbar zu übersenden.

Wichtiger Hinweis:
Wird das Führungszeungis zur Vorlage bei einer Behörde beantragt, kann der Antragsteller in diesem Fall verlangen, dass das Führungszeugnis, wenn es Eintragungen enthält, zunächst an ein von ihm benanntes Amtsgericht zur Einsichtnahme übersandt wird.

Das Amtsgericht darf die Einsicht nur der Person, die den Antrag gestellt hat, persönlich gewähren.

Nach Einsicht ist das Führungszeugnis an die Behörde weiterzuleiten oder falls die Person, die den Antrag gestellt hat, dem widerspricht, vom Amtsgericht zu vernichten.

5. Bearbeitungszeit

  • 2 - 4 Wochen

6. Gebührenbefreiung

Das Bundesamt für Justiz bzw. das antragsannehmende Bürgerbüro der Stadt Oldenburg kann Gebührenbefreiung gewähren, wenn die Person, die den Antrag stellt,

  • Leistungen nach Hartz IV bezieht und das Jobcenter bestätigt, dass das Führungszeugnis benötigt wird
    oder
  • das Führungszeugnis für eine ehrenamtliche Tätigkeit bei einer gemeinnützigen Organisation (z. B. Freiwillige Feuerwehr, Deutsches Rotes Kreuz, aber immer ohne Aufwandsentschädigung!) benötigt wird.

Wichtiger Hinweis:
Der Antrag auf Gebührenbefreiung ist zugleich mit dem Antrag auf Erteilung des Führungszeugnisses beim Bürgerbüro Mitte oder Bürgerbüro Nord zu stellen.

Die als Grund für die Gebührenbefreiung angegebenen Umstände sind zu belegen (Bestätigung des Jobcenters bzw. der gemeinnützigen Organisation).

Das antragsannehmende Bürgerbüro hat in diesem Fall zunächst von der Erhebung der Gebühr abzusehen.

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Gebühren

  • 13,00 Euro zahlbar bei Antragstellung (bei schriftlichem Antrag zahlbar durch Lastschrifterteilung oder Scheckeinreichung)
  • 17,00 Euro zahlbar bei Antragstellung für ein Europäisches Führungszeugnis

Die Gebühren der Bürgerbüros Nord und Mitte können Sie mit EC-Karte oder Bargeld entrichten.


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Benötigte Unterlagen

  • aktueller und gültiger Personalausweis oder Reisepass der Person, die das Führungszeungis für sich beantragt
  • Nachweis der Vertretungsmacht bei Personen, die als gesetzlicher Vertreter handeln
  • Verwendungszweck und genaue Anschrift bei Beantragung eines Führungszeugnisses zur Vorlage bei einer Behörde
  • schriftliche Bestätigung des Arbeitgebers bei Beantragung eines erweiterten Führungszeugnisses, dass die Voraussetzungen nach § 30a Abs. 1 Bundeszentralregister (BZRG) vorliegen

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Formulare

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Rechtsgrundlagen (Allgemein)

  • §§ 30, 30a Bundeszentralregistergesetz (BZRG)

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Zuständige Organisationseinheit(en)

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