1. Geburtsanzeige
A) Wird Ihr Kind in einem der Krankenhäuser in Oldenburg geboren,
- erhalten wir von dort innerhalb einer Woche eine schriftliche Geburtsanzeige. Aus dieser geht hervor, wann und wo Ihr Kind geboren ist, wer die Eltern sind und welche(n) Vornamen das Kind erhalten soll.
B) Wird Ihr Kind zu Hause geboren,
- stellt die Hebamme, die bei der Geburt zugegen war, eine Geburtsbescheinigung aus. Mit dieser Bescheinigung muss dann die Geburt von einer Person, die bei der Geburt zugegen war, beim Standesamt persönlich angezeigt werden. In den meisten Fällen übernimmt dies der Kindesvater.
2. Verfahren
Um die Geburt beurkunden zu können, benötigen wir
- die Geburtsanzeige (siehe unter Punkt 1.)
- den sog. Vornamenszettel (erhalten Sie im Krankenhaus oder im Standesamt) sowie
- Ihren gültigen Personalausweis bzw. Reisepass.
Hinweis:
Welche Unterlagen Sie darüber hinaus benötigen, hängt davon ab, ob Sie miteinander verheiratet sind (Unterpunkt A) oder nicht (Unterpunkt B) und welche Staatsangehörigkeit Sie als Eltern haben.
Aufgrund der komplexen Rechtslage bitten wir Eltern mit ausländischer Staatsangehörigkeit sich direkt mit uns in Verbindung zu setzen.
In den folgenden Informationen gehen wir nur auf Mütter bzw. Eltern mit deutscher Staatsangehörigkeit ein:
A) Sie sind miteinander verheiratet
Bitte legen Sie zusätzlich diese Unterlagen vor:
- Ihre jeweiligen Geburtsurkunden
- eine beglaubigte Abschrift aus dem Eheregister oder eine Eheurkunde
Hinweis:
Sie haben in Oldenburg geheiratet oder sind hier geboren? Dann greifen wir auf die hier geführten Personenstandsregister zurück und Sie müssen das Dokument nicht vorab besorgen.
Wenn Sie im Ausland geheiratet haben, benötigen wir von Ihnen Ihre Heiratsurkunde im Original und die deutsche Übersetzung dieser Urkunde oder aber eine mehrsprachige/internationale Urkunde.
Es kann sein, dass bei einer Eheschließung im Ausland weitere Unterlagen (z.B. ein Nachweis über die Namensführung in der Ehe) oder Beglaubigungen der Dokumente erforderlich werden, bevor Urkunden für Ihr Baby ausgestellt werden können. Setzen Sie sich zur Klärung dieser Frage möglichst früh mit uns in Verbindung.
B) Sie sind nicht miteinander verheiratet
- Wenn Sie ledig (noch nie verheiratet gewesen!) sind, legen Sie bitte zusätzlich folgende Unterlagen vor:
- Ihre Geburtsurkunde/n
- Wenn Sie geschieden oder verwitwet sind, benötigen wir von Ihnen:
- Ihre Geburtsurkunde/n sowie zusätzlich von der Kindesmutter
- eine Eheurkunde und das Scheidungsurteil mit Rechtskraftvermerk bzw. die Sterbeurkunde Ihres Ehegatten
- Wenn Sie im Ausland geheiratet haben, brauchen wir von Ihnen:
- Ihre Heiratsurkunde im Original (ggf. mit einer Beglaubigung) und die deutsche Übersetzung dieser Urkunde oder aber eine mehrsprachige/internationale Urkunde sowie
- Ihr Scheidungsurteil, versehen mit einem Rechtskraftvermerk
Hinweis:
Sie sind in Oldenburg geboren oder haben Oldenburg geheiratet? Dann greifen wir auf die hier geführten Personenstandsregister zurück und Sie müssen das Dokument nicht vorab besorgen.
Ist auch die Scheidung im Ausland erfolgt, so ist eine vollständige Übersetzung des Urteils erforderlich und es muss ggf. noch eine Anerkennung des Urteils für den deutschen Rechtsbereich erfolgen. Bitte setzen Sie sich zur weiteren Klärung direkt mit uns in Verbindung.
3. Vaterschaftsanerkennung (notwendig für alle nicht miteinander verheirateten Eltern)
Sie haben bereits vor der Geburt eine Vaterschaftsanerkennung für Ihr Kind abgegeben?
Bitte reichen Sie dann mit ein:
- einen Nachweis über die Erklärung sowie
- Ihre Geburtsurkunde/n und
- ggf. eine bereits abgegebene Erklärung zur elterlichen Sorge vom Jugendamt
Sie haben noch keine Erklärung zur Vaterschaftsanerkennung abgegeben? Dann vereinbaren Sie doch bitte einen Termin mit uns! Wir nehmen diese Erklärung gerne mit Ihnen auf.
Wichtige Hinweise zum Verfahren:
- Das Krankenhaus nimmt die Geburtsanzeige auf und schickt diese zusammen mit dem Vornamenszettel innerhalb einer Woche zum Standesamt.
- Wenn die Urkunden ausgestellt worden sind, informiert Sie das Standesamt darüber. Sie können die Urkunden dann später im Standesamt in der Information abholen.
- Manche Krankenhäuser bieten Ihnen an, die Unterlagen zum Standesamt und die ausgestellten Urkunden zurück ins Krankenhaus zu bringen (bei längerem Aufenthalt der Mutter im Krankenhaus).
- Sie können dann mit Baby und Urkunden das Krankenhaus verlassen.
- Wir schicken Ihnen die Urkunden auf Wunsch auch mit der Post nach Hause. Die Gebühr bezahlen Sie dann per Nachnahme. Die Höhe des Portos ist abhängig vom Umfang der Sendung.
4. Kontakt
Frau Blöcker, Tel. 0441/235-3279
Frau Brunßen, Tel. 0441/235-3762
Frau Eich, Tel. 0441/235-2114
Frau Rowold, Tel. 0441/235-2453



