Anliegen A-Z: gemeindliches Einvernehmen - Stadt Oldenburg

Anliegen A-Z: gemeindliches Einvernehmen

Beschreibung

In bebauten Stadtbereichen, für die kein rechtsverbindlicher Bebauungsplan existiert oder in unbebauten Außenbereichen, muss nach dem Baugesetzbuch für Bauvorhaben das gemeindliche Einvernehmen hergestellt werden. Die Genehmigungsfähigkeit von Bauvorhaben richtet sich in bebauten Gebieten (nach § 34 BauGB) nach dem Einfügen in die nähere Umgebung in Bezug auf Art und Maß der baulichen Nutzung sowie die überbauten Flächen. Im Außenbereich sind Bauvorhaben nach § 35 BauGB u.a. nur dann zulässig, wenn sie einem landwirtschaftlichen Betrieb dienen, ein sogenanntes Altenteilerhaus darstellen oder die sinnvolle Umnutzung vorhandener Gebäude beinhalten.

Zuständig:

  • Hauke Fuchs: 0441/235-3385
  • Elke Dannemann: 0441/235-2398

Seitenanfang


Zuständige Organisationseinheit(en)

Seitenanfang