Anliegen A-Z: Gewässerbenutzung - Stadt Oldenburg

Anliegen A-Z: Gewässerbenutzung

Beschreibung

Gesamtthemenübersicht Untere Wasserbehörde

Allgemeines:

  • Benutzungen von Gewässern sind nur mit wasserbehördlicher Erlaubnis zulässig.
  • Unter Benutzungen versteht man das Einleiten und Einbringen von Stoffen in Gewässer sowie das Entnehmen
    und Ableiten von Wasser oder festen Stoffen aus den Gewässern.
  • Auch das Aufstauen oder Umleiten von Gewässern sowie Maßnahmen, die geeignet sind, schädliche Veränderungen der Gewässer herbeizuführen, gehören zu den Benutzungen.

Beispiele:

  • Entnahme von Grundwasser für Wasserhaltungen bei Baustellen (Grundwasserabsenkung).
  • Entnahme von Grundwasser aus Gartenbrunnen.
  • Entnahme von Grundwasser zur Trinkwasserversorgung.
  • Einleitung von Niederschlagswasser in oberirdische Gewässer oder in das Grundwasser.
  • Einleitung von Abwasser in oberirdische Gewässer.
  • Einleitung von gereinigtem Abwasser aus Kleinkläranlagen in das Grundwasser oder in oberirdische Gewässer.
  • Entnahme oder Benutzung von Grundwasser zur Verwendung in oder durch in den Untergrund eingebrachte Erdwärmeanlagen.

Zulassung:

  • Gewässerbenutzungen sind in der Regel erlaubnispflichtig.
  • Einige Benutzungen sind aufgrund ihrer geringen Auswirkungen auf den Wasserhaushalt bzw. auf die Gewässer erlaubnisfrei.
  • Auskünfte über die Erlaubnisbedürftigkeit einer Maßnahme gibt Ihnen gerne die untere Wasserbehörde.

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Formulare

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Zuständige Organisationseinheit(en)

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