Gesamtthemenübersicht Untere Wasserbehörde
Allgemeines:
- Die Gewässerunterhaltung umfasst insbesondere die Reinigung, die Räumung, die Freihaltung und den Schutz des Gewässerbetts einschließlich seiner Ufer.
- Darunter ist die Beseitigung von Schlamm und Laub sowie anderer Abflusshindernisse, das Entkrauten und Entfernen abgetrennter Pflanzen sowie das Mähen der Ufer zur Erhaltung einer festen Grasnarbe zu verstehen.
- Ziel dieser Maßnahmen ist vorrangig die Gewährleistung des ordnungsgemäßen Wasserabflusses.
- Den Belangen des Naturschutzes ist jedoch unbedingt Rechnung zu tragen, da die Gewässer als Bestandteil des Naturhaushaltes eine wichtige Funktion erfüllen.
Hinweis:
Für die Gewässerunterhaltung sind die Gewässereigentümer zuständig. Somit sind die Verbandsgewässer (z. B. Ofenerdieker Bäke, Südbäke) von den Entwässerungsverbänden (z. B. Haaren-Wasseracht) zu unterhalten, die städtischen Gewässer von der Stadt Oldenburg und die Grenzgräben von den Eigentümern der Anliegergrundstücke, auf denen sich der Graben befindet.
Hier gibt es den aktuellen Flyer zur Gewässerunterhaltung » (PDF, 1.9 MB)



