Anliegen A-Z: Heizöltank - Stadt Oldenburg

Anliegen A-Z: Heizöltank

Beschreibung

Gesamtthemenübersicht Untere Wasserbehörde

Allgemeines:

  • Heizöltanks gehören zu den Anlagen zum Lagern wassergefährdender Stoffe und unterliegen somit den Bestimmungen des Wasserhaushaltsgesetzes und des Nds. Wassergesetzes (§§ 62 und 63 WHG i.V.m. § 101 ff NWG) und der Verordnung über Anlagen zum Umgang mit wassergefährdenden Stoffen und über Fachbetriebe (VAwS).

Anzeigepflicht:

Hinweis:
Die Broschüre "Der sichere Heizöltank" (1.8 MB) des Niedersächsischen Landeamtes für Ökologie (NLÖ) finden Sie hier:


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Zuständige Organisationseinheit(en)

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