Blindenhilfe ist eine einkommens- und vermögensabhängige Leistung nach dem SGB XII.
Landesblindengeld ist eine einkommens- und vermögensunabhängige Leistung nach dem Landesblindengeldgesetz für Menschen unter 27 Jahren.
Aus dem Blindenhilfefond werden einkommens- und vermögensunabhängige Hilfen an Menschen über 27 Jahren geleistet, die nicht in einer Einrichtung leben und sich in einer besonderen Lebenssituation befinden.
Diese Hilfen können von sehr stark sehbehinderten Menschen nach den jeweiligen Vorschriften beantragt werden. Voraussetzung für diese Leistungen ist u. a. der Schwerbehindertenausweis mit dem Vermerk BL, der vom Niedersächsischen Landesamt für Jugend und Familie, Außenstelle Oldenburg (ehemaliges Versorgungsamt) ausgestellt wird.
Informationen zu Blindenhilfe und Landesblindengeld erhalten Sie unter:
Tel. 0441/235-2393
Informationen zum Blindenhilfefond erhalten Sie unter:
Tel. 04231/140
Hier kommen Sie zum:
- Nds. Landesamt für Soziales, Jugend und Familie - Außenstelle Oldenburg



