Gesamtthemenübersicht KFZ - Kennzeichen
Sie können die bestehenden Stadt Oldenburger Kennzeichen Ihres Fahrzeuges für Ihr neues KFZ übernehmen, wenn
- die Schilder schon das EU-Emblem haben und noch einwandfrei lesbar sind.
- Hierzu müssen die KFZ Unterlagen und die Schilder für beide Fahrzeuge vorgelegt werden.
- In einem Arbeitsgang wird dann das bisherige Fahrzeug außer Betrieb gesetzt und das neue Fahrzeug mit den bisherigen Stadt Oldenburger Kennzeichen zugelassen. Weitere Informationen erhalten Sie auf der A - Z Seite "KFZ - Außerbetriebsetzung eines Fahrzeuges mit Stadt Oldenburger Kennzeichen".
- Das außer Betrieb gesetzte Fahrzeug darf mit seinen bisherigen Kennzeichen nur bis zum Ablauf des Tages der Außerbetriebsetzung gefahren werden, wenn diese Fahrt von der Kfz-Haftpflichtversicherung abgedeckt ist. Bei einem Versicherungsmangel darf das Fahrzeug nicht mehr gefahren werden. Wichtige Hinweise:
- Erst seit kurzer Zeit können Sie auch das bisherige Fahrzeug außer Betrieb setzen und das bisherige Kennzeichen im Bürgerbüro speziell für die Zulassung Ihres neuen Fahrzeuges für 4 Wochen reservieren lassen.
- Diese Reservierung kann nicht online, sondern nur im Bürgerbüro durchgeführt werden.
- Die Reservierung des alten Kennzeichens kann beim Bürgerbüro Nord jeweils für 4 weitere Wochen verlängert werden.



