Anliegen A-Z: KFZ - Kennzeichen: Altes Kennzeichen für neues Fahrzeug übernehmen - Stadt Oldenburg

Anliegen A-Z: KFZ - Kennzeichen: Altes Kennzeichen für neues Fahrzeug übernehmen

Beschreibung

Gesamtthemenübersicht KFZ - Kennzeichen

Sie können die bestehenden Stadt Oldenburger Kennzeichen Ihres  Fahrzeuges für Ihr neues KFZ übernehmen, wenn

  • die Schilder schon das EU-Emblem haben und noch einwandfrei lesbar sind.
  • Hierzu müssen die KFZ Unterlagen und die Schilder für beide Fahrzeuge vorgelegt werden.
  • In einem Arbeitsgang wird dann das bisherige Fahrzeug außer Betrieb gesetzt und das neue Fahrzeug mit den bisherigen Stadt Oldenburger Kennzeichen zugelassen. Weitere Informationen erhalten Sie auf der A - Z Seite "KFZ - Außerbetriebsetzung eines Fahrzeuges mit Stadt Oldenburger Kennzeichen".
  • Das außer Betrieb gesetzte Fahrzeug darf mit seinen bisherigen Kennzeichen nur bis zum Ablauf des Tages der Außerbetriebsetzung gefahren werden, wenn diese Fahrt von der Kfz-Haftpflichtversicherung abgedeckt ist. Bei einem Versicherungsmangel darf das Fahrzeug nicht mehr gefahren werden.
  • Wichtige Hinweise:
  • Erst seit kurzer Zeit können Sie auch das bisherige Fahrzeug außer Betrieb setzen und das bisherige Kennzeichen im Bürgerbüro speziell für die Zulassung Ihres neuen Fahrzeuges für 4 Wochen reservieren lassen.
  • Diese Reservierung kann nicht online, sondern nur im Bürgerbüro durchgeführt werden.
  • Die Reservierung des alten Kennzeichens kann beim Bürgerbüro Nord jeweils für 4 weitere Wochen verlängert werden.

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Gebühren

Die Gebührenhöhe kann in einzelnen Fällen abweichen.

  • 27,40 Euro Verwaltungsgebühren
  • 10,20 Euro Wunschkennzeichen 
  • 2,60 Euro ggf. Kosten einer Kennzeichenreservierung
  • 8,70 Euro ggf. EU-Fahrzeugpapiere

Die Gebühren der Bürgerbüros Mitte und Nord können Sie mit EC-Karte oder Bargeld entrichten.

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Benötigte Unterlagen

Alle genannten Unterlagen müssen im Original vorgelegt werden!

  • Gültiger Ausweis oder Pass
  • Zulassungsbescheinigung I / Fahrzeugschein
  • Zulassungsbescheinigung II / Fahrzeugbrief (Hinweise zu finanzierten und geleasten Fahrzeugen)
  • Nachweis über gültige Hauptuntersuchung (HU)
  • Die bisherigen Kennzeichen
  • Lastschriftermächtigung für die Kfz.-Steuer
  • Bei Umkennzeichnung durch eine andere Person benötigen wir zusätzlich noch eine schriftliche Vollmacht (Download PDF) von Ihnen. Die bevollmächtigte Person muss sich dann auch selber ausweisen können.
  • eVB Nummer von Ihrer Versicherung für das neue Fahrzeug

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Formulare

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Zuständige Organisationseinheit(en)

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