Gesamtthemenübersicht KFZ - Zulassung
- Bitte beachten Sie, dass die Bearbeitung nur im Bürgerbüro Nord erfolgen kann.
- Wenn sich Ihre Zulassungsbescheinigung II / Fahrzeugbrief im Zusammenhang mit einer Finanzierung oder einem Leasingvertrag bei Ihrer Bank befindet, müssen Sie für zulassungstechnische Änderungen die Übersendung der Zulassungsbescheinigung II/ Fahrzeugbrief an das Bürgerbüro Nord, Stiller Weg 10, 26121 Oldenburg beantragen!
- Die Übersendung per Wertpost dauert 3 bis 5 Werktage.
- Im Servicecenter der Stadt Oldenburg, Rufnummer 0441 235-4444 können Sie telefonisch erfragen, ob sich die Zulassungsbescheinigung II / Fahrzeugbrief bereits im Bürgerbüro Nord befindet.
Wichtig:
- Die Beantragung der Übersendung der Zulassungsbescheinigung II eines finanzierten Fahrzeuges an das Bürgerbüro Nord kann nicht in jedem Fall telefonisch erledigt werden. Bei vielen Banken muss dieser Vorgang schriftlich erfolgen.
- Nach erfolgter Bearbeitung wird die Zulassungsbescheinigung II / Fahrzeugbrief vom Bürgerbüro Nord wieder an die entsprechende Bank zurückgesandt.



