Anliegen A-Z: KFZ - Zulassung: Finanzierte Fahrzeuge und Leasingfahrzeuge - Stadt Oldenburg

Anliegen A-Z: KFZ - Zulassung: Finanzierte Fahrzeuge und Leasingfahrzeuge

Beschreibung

Gesamtthemenübersicht KFZ - Zulassung

  • Bitte beachten Sie, dass die Bearbeitung nur im Bürgerbüro Nord erfolgen kann.
  • Wenn sich Ihre Zulassungsbescheinigung II / Fahrzeugbrief im Zusammenhang mit einer Finanzierung oder einem Leasingvertrag bei Ihrer Bank befindet, müssen Sie für zulassungstechnische Änderungen die Übersendung der Zulassungsbescheinigung II/ Fahrzeugbrief an das Bürgerbüro Nord, Stiller Weg 10, 26121 Oldenburg beantragen!
  • Die Übersendung per Wertpost dauert 3 bis 5 Werktage.
  • Im Servicecenter der Stadt Oldenburg, Rufnummer 0441 235-4444 können Sie telefonisch erfragen, ob sich die Zulassungsbescheinigung II / Fahrzeugbrief bereits im Bürgerbüro Nord befindet.

Wichtig:

  • Die Beantragung der Übersendung der Zulassungsbescheinigung II eines finanzierten Fahrzeuges an das Bürgerbüro Nord kann nicht in jedem Fall telefonisch erledigt werden. Bei vielen Banken muss dieser Vorgang schriftlich erfolgen.
  • Nach erfolgter Bearbeitung wird die Zulassungsbescheinigung II / Fahrzeugbrief vom Bürgerbüro Nord wieder an die entsprechende Bank zurückgesandt.

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Gebühren

  • 10,20 Euro Übersendung Zulassungsbescheinigung II / Fahrzeugbrief

Die Gebühren der Bürgerbüros Mitte und Nord können Sie mit EC-Karte oder Bargeld entrichten.


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Rechtsgrundlagen (Allgemein)

  • § 12 (4) Fahrzeugzulassungsverordnung (FZV)

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Zuständige Organisationseinheit(en)

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