Anliegen A-Z: KFZ - Zulassung: Hauptuntersuchung (HU) Fristen - Stadt Oldenburg

Anliegen A-Z: KFZ - Zulassung: Hauptuntersuchung (HU) Fristen

Beschreibung

Gesamtthemenübersicht KFZ - Zulassung

Seit dem 01.01.2010 ist in der Hauptuntersuchung (HU) die Abgasuntersuchung (AU) integriert.

Es gelten folgende Fristen:

  • Krafträder 24 Monate
  • PKW  nach der Erstzulassung 36 Monate, danach 24 Monate
  • Anhänger mit einem zulässigen Gesamtgewicht  bis 0,75 t oder ohne eigene Bremsanlage nach der Erstzulassung 36 Monate, danach 24 Monate
  • Wohnmobile mit einem zulässigen Gesamtgewicht bis 3,5 t nach der Erstzulassung 36 Monate, danach 24 Monate
  • Wohnmobile mit einem zulässigen Gesamtgewicht  über 3,5 t bis 7,5 t in den ersten 72 Monaten nach der Erstzulassung 24 Monate, danach 12 Monate
  • Anhänger, die entsprechend § 58 für eine zulässige Höchstgeschwindigkeit von nicht mehr als 40 km/h gekennzeichnet sind oder mit einem zulässigen Gesamtgewicht  über 0,75 t bis 3,5 t 24 Monate
  • Anhänger mit einem zulässigen Gesamtgewicht  von mehr als 3,5 t 12 Monate

Hinweis:

  • Wird die HU nicht im Fälligkeitsmonat durchgeführt, beginnt die neue HU rückdatiert mit dem Fälligkeitsmonat.
  • Bei gewerbsmäßig an wechselnde Personen vermieteten Fahrzeugen beträgt die Frist für die Hauptuntersuchung 12 Monate.

               

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