Gesamtthemenübersicht KFZ - Kennzeichen
Als Oldtimer gelten Fahrzeuge:
- die vor mind. 30 Jahren erstmals in den Verkehr gekommen sind,
- weitgehend dem Originalzustand entsprechen,
- in einem guten Erhaltungszustand sind
- und zur Pflege des kraftfahrzeugtechnischen Kulturgutes dienen.
Mit einem 07-Oldtimerkennzeichen ist es möglich, bis zu 10 einzelne Fahrzeuge, die den o. g. Vorschriften entsprechen, zu bewegen.
Hinweis zur Benutzung:
Dieses Kennzeichen gilt nicht für den Dauerbetrieb, dafür gibt es ein H-Kennzeichen. Das rote Dauerkennzeichen ist für die unregelmäßige Benutzung der Fahrzeuge zur
- Teilnahme an Veranstaltungen zur Pflege des technischen Kulturgutes,
- Probefahrten
- Prüfungsfahrten und
- Überführungsfahrten
gedacht.
Hinweis zur Beantragung:
- Die Beantragung ist nur im Bürgerbüro Nord, Stiller Weg 10, 26121 Oldenburg, Zimmer 8 möglich. Telefon 0441 235 2608 oder 235 2603



