Anliegen A-Z: KFZ - Kennzeichen: Saisonkennzeichen - Stadt Oldenburg

Anliegen A-Z: KFZ - Kennzeichen: Saisonkennzeichen

Beschreibung

Gesamtthemenübersicht KFZ - Kennzeichen

  • Ein Saisonkennzeichen kann für einen Zeitraum von mind. 2 bis höchstens 11 Monate eines Jahres für Fahrzeuge beantragt werden.
  • Fahrzeuge mit Saisonkennzeichen sind jedes Jahr für den einmal beantragten Zeitraum zugelassen. Saisonkennzeichen behalten ihre Gültigkeit bis das Fahrzeug abgemeldet wird. 
  • Bei Motorrädern fällt ein Saisonschild immer etwas größer als ein normales Kennzeichen aus, weil der Saisonbereich zusätzlich auf das Schild geprägt werden muss.
  • Falls die Kfz.-Nummer Ihres Motorrades aus 2 Buchstaben und 3 Ziffern besteht, wird Ihnen für ein Saisonkennzeichen eine kleinere Kfz.-Nummer zugeteilt.
  • Falls eine Saisonänderung durchgeführt werden soll, ist hierfür eine komplette Neuzuteilung mit allen unten aufgeführten Unterlagen erforderlich.
  • Soll ein bestehendes Saisonkennzeichen in ein normales Kennzeichen umgewandelt werden, ist dies eine Umkennzeichnung. Dann ist eine neue eVB Nr. ohne Saisonbereich mit allen unten aufgeführten Dokumenten erforderlich!

Hinweis:

  • Seit dem 01.03.07 gilt bei Fahrzeugzulassungen die Zulassungspflicht am Wohnsitz oder Sitz des Fahrzeughalters (§ 46 Abs. 2 Fahrzeugzulassungsverordnung, FZV).
  • Maßgeblich bei mehreren Wohnungen ist die Hauptwohnung. Eine Wahlmöglichkeit zwischen mehreren Wohnsitzen besteht nicht mehr.
  • Das bedeutet, dass Sie Ihr Fahrzeug nur noch bei der Zulassungsbehörde anmelden können, die für Ihren Hauptwohnsitz zuständig ist.

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Gebühren

Die Gebührenhöhe kann in einzelnen Fällen abweichen.

  •  27,40 Euro Verwaltungsgebühren
  • 10,20 Euro ggf. Wunschkennzeichen  
  • 15,30 Euro ungetypte Fahrzeuge (d. h. Fahrzeuge, deren technische Daten nicht bereits durch das Kraftfahrtbundesamt gespeichert wurden)
    Die Gebühren der Bürgerbüros Nord und Mitte können Sie mit EC-Karte oder Bargeld entrichten.

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Benötigte Unterlagen

Alle genannten Unterlagen müssen im Original vorgelegt werden!

  • Gültiger Ausweis oder Pass,
  • Zulassungsbescheinigung I / Fahrzeugschein
    bzw. Abmeldebescheinigung, sofern noch altes Dokument
  • Zulassungsbescheinigung II / Fahrzeugbrief (Hinweise zu finanzierten und geleasten Fahrzeugen)
  • Kennzeichenschilder, wenn das Fahrzeug noch zugelassen ist
  • eVB Nummer von einer Versicherung mit ausgefülltem Saisonbereich
  • Lastschriftermächtigung zum Einzug der Kfz-Steuer
  • Nachweis über gültige Hauptuntersuchung (HU)
  • Bei Zulassung durch eine andere Person benötigen wir zusätzlich noch eine schriftliche Vollmacht (Download PDF) von Ihnen. Die bevollmächtigte Person muss sich dann auch selber ausweisen können.

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Formulare

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Rechtsgrundlagen (Allgemein)

  • § 18,3 Fahrzeugzulassungsverordnung (FZV)

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Zuständige Organisationseinheit(en)

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