Anliegen A-Z: KFZ - Kennzeichen: Diebstahl oder Verlust / Umkennzeichnung - Stadt Oldenburg

Anliegen A-Z: KFZ - Kennzeichen: Diebstahl oder Verlust / Umkennzeichnung

Beschreibung

Gesamtthemenübersicht KFZ - Kennzeichen

  • Bitte beachten Sie, dass eine Verlusterklärung zum Kennzeichen abgeben werden muss. Dazu ist das persönliche Erscheinen des Halters erforderlich.
  • Wurden ein oder beide Kfz - Schilder gestohlen oder verloren, ist immer eine Umkennzeichnung und damit die Vergabe neuer Kennzeichen erforderlich.
  • Bitte kommen Sie in diesem Fall unverzüglich zum Bürgerbüro.
  • Das gestohlene bzw. verlorene Kennzeichen wird, um Missbrauch auszuschließen, durch das Bürgerbüro in die bundesweite polizeiliche Fahndung gegeben.
  • Falls nach Kennzeichendiebstahl oder Kennzeichenverlust noch eine weite Autofahrt zum Wohnort ansteht, sollte eine Polizeidienststelle aufgesucht werden. Dort wird eine entsprechende Anzeige mit Tagebuch-Nr. aufgenommen.
Wichtiger Hinweis:
Ein Kurzzeitkennzeichen kann bei Kennzeichendiebstahl oder Verlust nicht beantragt werden, da das Fahrzeug zugelassen ist.

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Gebühren

Die Gebührenhöhe kann in einzelnen Fällen abweichen.

  • 27,40 Euro Verwaltungsgebühren
  • 10,20 Euro ggf. Wunschkennzeichen
  • 2,60 Euro ggf. Kosten bei einer Kennzeichenreservierung
  • 8,70 Euro  ggf. EU-Fahrzeugpapiere

Die Gebühren der Bürgerbüros Mitte und Nord können Sie mit EC-Karte oder Bargeld entrichten.

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Benötigte Unterlagen

Alle genannten Unterlagen müssen im Original vorgelegt werden!

  • Gültiger Ausweis oder Pass des Halters
  • Zulassungsbescheinigung I / Fahrzeugschein
  • Zulassungsbescheinigung II / Fahrzeugbrief (Hinweise zu finanzierten und geleasten Fahrzeugen)
  • Nachweis über gültige Hauptuntersuchung (HU)
  • Lastschriftermächtigung zum Einzug der Kfz-Steuer
  • Das noch vorhandene Kennzeichenschild (bei Verlust eines Schildes)

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Formulare

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Rechtsgrundlagen (Allgemein)

  • § 30 Abs. 9 Fahrzeugzulassungsverordnung (FZV)

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Zuständige Organisationseinheit(en)

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