Gesamtthemenübersicht KFZ - Kennzeichen
- Bitte beachten Sie, dass eine Verlusterklärung zum Kennzeichen abgeben werden muss. Dazu ist das persönliche Erscheinen des Halters erforderlich.
- Wurden ein oder beide Kfz - Schilder gestohlen oder verloren, ist immer eine Umkennzeichnung und damit die Vergabe neuer Kennzeichen erforderlich.
- Bitte kommen Sie in diesem Fall unverzüglich zum Bürgerbüro.
- Das gestohlene bzw. verlorene Kennzeichen wird, um Missbrauch auszuschließen, durch das Bürgerbüro in die bundesweite polizeiliche Fahndung gegeben.
- Falls nach Kennzeichendiebstahl oder Kennzeichenverlust noch eine weite Autofahrt zum Wohnort ansteht, sollte eine Polizeidienststelle aufgesucht werden. Dort wird eine entsprechende Anzeige mit Tagebuch-Nr. aufgenommen.
Ein Kurzzeitkennzeichen kann bei Kennzeichendiebstahl oder Verlust nicht beantragt werden, da das Fahrzeug zugelassen ist.



