Anliegen A-Z: KFZ - Zulassung: Gebrauchtwagen - nicht in Oldenburg zugelassen - Stadt Oldenburg

Anliegen A-Z: KFZ - Zulassung: Gebrauchtwagen - nicht in Oldenburg zugelassen

Beschreibung

Gesamtthemenübersicht KFZ - Zulassung

  • Ihr neu erworbenes Gebrauchtfahrzeug ist außerhalb Oldenburgs zugelassen.

Hinweis:

  • Seit dem 01.03.07 gilt bei Fahrzeugzulassungen die Zulassungspflicht am Wohnsitz oder Sitz des Fahrzeughalters - § 46 Abs. 2 Fahrzeugzulassungsverordnung (FZV).
  • Maßgeblich bei mehreren Wohnungen ist die Hauptwohnung. Eine Wahlmöglichkeit zwischen mehreren Wohnsitzen besteht nicht mehr.
  • Das bedeutet, dass Sie Ihr Fahrzeug nur noch bei der Zulassungsbehörde anmelden können, die für Ihren Hauptwohnsitz zuständig ist.

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Gebühren

Die Gebührenhöhe kann in einzelnen Fällen abweichen.

  • 29,50 Euro Verwaltungsgebühren 
  • 10,20 Euro ggf. für Wunschkennzeichen
  • 15,30 Euro ungetypte Fahrzeuge (d.h. Fahrzeuge, deren technische Daten nicht bereits durch das Kraftfahrtbundesamt gespeichert wurden)
  • 2,60 Euro  ggf. für Kosten einer Kennzeichenreservierung  
  • 8,70 Euro ggf. für EU - Umtausch

Die Gebühren der Bürgerbüros Nord und Mitte können Sie mit EC-Karte oder Bargeld entrichten.

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Benötigte Unterlagen

Alle genannten Unterlagen müssen im Original vorgelegt werden!

  • Gültiger Ausweis oder Pass des zukünftigen Halters
  • Zulassungsbescheinigung I / Fahrzeugschein
  • Zulassungsbescheinigung II / Fahrzeugbrief (Hinweise zu finanzierten und geleasten Fahrzeugen)
  • Nachweis über gültige Hauptuntersuchung (HU)
  • eVB Nummer von einer Versicherung
  • Lastschriftermächtigung zum Einzug der Kfz-Steuer
  • Auswärtige Kennzeichenschilder
  • Bei Zulassung durch eine andere Person benötigen wir zusätzlich noch eine schriftliche Vollmacht (Download PDF) von Ihnen. Die bevollmächtigte Person muss sich dann auch selber ausweisen können.


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Formulare

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Rechtsgrundlagen (Allgemein)

  • § 14 Fahrzeugzulassungsverordnung (FZV)

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Zuständige Organisationseinheit(en)

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