Anliegen A-Z: KFZ - Zulassung: Neufahrzeug - Stadt Oldenburg

Anliegen A-Z: KFZ - Zulassung: Neufahrzeug

Beschreibung

Gesamtthemenübersicht KFZ - Zulassung

  • Sie haben einen Neuwagen erworben und möchten ihn zulassen.

Hinweis:

  • Seit dem 01.03.07 gilt bei Fahrzeugzulassungen die Zulassungspflicht am Wohnsitz oder Sitz des Fahrzeughalters - § 46 Abs. 2 Fahrzeugzulassungsverordnung (FZV).
  • Maßgeblich bei mehreren Wohnungen ist die Hauptwohnung. Eine Wahlmöglichkeit zwischen mehreren Wohnsitzen besteht nicht mehr.
  • Das bedeutet, dass Sie Ihr Fahrzeug nur noch bei der Zulassungsbehörde anmelden können, die für Ihren Hauptwohnsitz zuständig ist.

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Gebühren

Die Gebührenhöhe kann in einzelnen Fällen abweichen.

  • 26,90 Euro Verwaltungsgebühren
  • 10,20 Euro ggf. für Wunschkennzeichen
  • 15,30 Euro ungetypte Fahrzeuge (d.h. Fahrzeuge, deren technische Daten nicht bereits durch das Kraftfahrtbundesamt gespeichert wurden).
  • 2,60 Euro ggf. für Kosten einer Kennzeichenreservierung

Die Gebühren der Bürgerbüros Mitte und Nord können Sie mit EC-Karte oder Bargeld entrichten.

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Benötigte Unterlagen

Alle genannten Unterlagen müssen im Original vorgelegt werden!

  • Gültiger Ausweis oder Pass des zukünftigen Halters
  • Zulassungsbescheinigung II /Fahrzeugbrief (Hinweise zu finanzierten und geleasten Fahrzeugen)
  • eVB Nummer von einer Versicherung
  • Lastschriftermächtigung zum Einzug der Kfz-Steuer
  • Bei Zulassung durch eine andere Person benötigen wir zusätzlich noch eine schriftliche Vollmacht (Download PDF) von Ihnen. Die bevollmächtigte Person  muss sich dann auch selber ausweisen können.

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Formulare

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Rechtsgrundlagen (Allgemein)

  • § 6 Fahrzeugzulassungsverordnung (FZV)

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Zuständige Organisationseinheit(en)

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