Gesamtthemenübersicht KFZ-Kennzeichen
- Stellt eine einheitliche Registriernummer für ein Fahrzeug dar.
- Wird von der örtlich zuständigen Kraftfahrzeugzulassungsbehörde zugeteilt.
- Identifiziert das betreffende Fahrzeug und den Halter eindeutig.
- Wird im zentralen Fahrzeugregister des Kraftfahrt-Bundesamtes eingetragen und erscheint in den Fahrzeugpapieren (Zulassungsbescheinigung I und II, ehemals Fahrzeugschein und Fahrzeugbrief) sowie auf den Kennzeichenschildern.
- wird bei der Zulassung eines (kennzeichenpflichtigen) Fahrzeuges erteilt. Das Kennzeichen erhält dabei durch ein aufgeklebtes Dienstsiegel der Stadt Oldenburg seine Gültigkeit.
- Ein gültiges Kennzeichen gilt in Verbindung mit der Zulassungsbescheinigung Teil I als Nachweis für die Zulassung von Fahrzeugen zum Straßenverkehr.
- Mit der Entfernung des Dienstsiegels (Entstempelung), z.B. bei Abmeldung des Fahrzeuges bei der Kraftfahrzeugzulassungsbehörde, wird das Kennzeichen ungültig.
Alle Informationen zum Thema Kraftfahrzeugkennzeichen finden Sie unter den nachfolgenden Punkten:
- Beantragen
- Reservierung
- Ändern
- Melden
Wichtiger Hinweis:
Beachten Sie die Zuständigkeit der Bürgerbüros Mitte und Nord auf den einzelnen A - Z Seiten!
Sollten Sie Fragen haben, dann berät Sie das ServiceCenter der Stadt Oldenburg sehr gerne unter der Rufnummer 0441 235-4444.



