Anliegen A-Z: Reisepass (ePass) beantragen für Personen unter 18 Jahren - Stadt Oldenburg

Anliegen A-Z: Reisepass (ePass) beantragen für Personen unter 18 Jahren

Beschreibung

Gesamtthemenübersicht Reisepass (ePass)

  • Ein Reisepass kann auch für Personen zwischen 0 und 18 Jahren ausgestellt werden, da der Kinderreisepass oder Personalausweis bei der Einreise in einige Länder nicht anerkannt wird.
  • Der Antrag muss von mindestens einem Sorgeberechtigten persönlich gestellt werden. 
  • Kinder (egal welchen Alters) müssen zur Antragstellung mitgebracht werden.
  • Bei Vorlage ausländischer Urkunden im Zusammenhang mit der Reisepassbeantragung (z.B. Geburtsurkunde, Heiratsurkunde, Scheidungsurteil) ist die Notwendigkeit der Überbeglaubigung bzw. der Haager Apostille sowie staatlich anerkannter Übersetzungen zu prüfen.
  • Passbildhinweise
Hinweis:
Der Reisepass für Personen unter 18 Jahren ist zusätzlich in folgenden Varianten erhältlich:
  • als Express-Pass, wenn er kurzfristig benötigt wird.
Gültigkeit:
  • 6 Jahre

Bearbeitungszeit:

  • 3 - 4 Wochen nach Antragstellung kann der Reisepass abgeholt werden.
  • Bei Expressbestellung kann der Reisepass nach 3 Werktagen abgeholt werden.
  • Sofern Sie bei der Beantragung Ihre E-Mail-Adresse hinterlassen haben, informieren wir Sie auf diesem Weg, wenn Ihr Reisepass geliefert wurde und zur Abholung bereit liegt.
  • Ansonsten informieren Sie sich bitte im ServiceCenter der Stadt Oldenburg unter der Rufnummer 0441 235-4444, ob das Dokument bereits abholbereit ist.

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Gebühren

  • 37,50 Euro für Antragsteller unter 24 Jahren
  • 5,00 Euro zusätzlich, sofern Sie Ihre Identität nicht durch ein Ausweisdokument (abgelaufener Personalausweis; Reisepass) belegen können.

Bei Bedarf zuzüglich:

  • 32,00 Euro für Expresslieferung
  • 22,00 Euro für 48-Seiten-Pass

Die Gebühren der Bürgerbüros Nord und Mitte können Sie mit EC-Karte oder Bargeld entrichten.

Hinweis:
Gebührenermäßigungen sind nicht vorgesehen.


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Benötigte Unterlagen

  • ein aktuelles, biometrietaugliches Lichtbild des Kindes
  • wenn bereits vorhanden: Kinderreisepass / Kinderausweis / Personalausweis des Kindes
  • Geburtsurkunde des Kindes, sofern in Oldenburg noch kein Personalausweis ausgestellt wurde.
  • Zustimmungserklärung aller Sorgeberechtigten
  • Personalausweis oder Reisepass aller Sorgeberechtigten
  • Bei nicht miteinander verheirateten Eltern: zusätzlich Sorgeerklärung nach § 1626 s BGB

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Formulare

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Rechtsgrundlagen (Allgemein)

  • Passgesetz (PassG)

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Zuständige Organisationseinheit(en)

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