Gesamtthemenübersicht Reisepass (ePass)
- Ein Reisepass kann auch für Personen zwischen 0 und 18 Jahren ausgestellt werden, da der Kinderreisepass oder Personalausweis bei der Einreise in einige Länder nicht anerkannt wird.
- Der Antrag muss von mindestens einem Sorgeberechtigten persönlich gestellt werden.
- Kinder (egal welchen Alters) müssen zur Antragstellung mitgebracht werden.
- Bei Vorlage ausländischer Urkunden im Zusammenhang mit der Reisepassbeantragung (z.B. Geburtsurkunde, Heiratsurkunde, Scheidungsurteil) ist die Notwendigkeit der Überbeglaubigung bzw. der Haager Apostille sowie staatlich anerkannter Übersetzungen zu prüfen.
- Passbildhinweise
Der Reisepass für Personen unter 18 Jahren ist zusätzlich in folgenden Varianten erhältlich:
- als Express-Pass, wenn er kurzfristig benötigt wird.
- als 48-Seiten-Pass (weitere Informationen unter: Reisepass mit 48 Seiten für Vielreisende beantragen).
- Gültigkeit:
- 6 Jahre
Bearbeitungszeit:
- 3 - 4 Wochen nach Antragstellung kann der Reisepass abgeholt werden.
- Bei Expressbestellung kann der Reisepass nach 3 Werktagen abgeholt werden.
- Sofern Sie bei der Beantragung Ihre E-Mail-Adresse hinterlassen haben, informieren wir Sie auf diesem Weg, wenn Ihr Reisepass geliefert wurde und zur Abholung bereit liegt.
- Ansonsten informieren Sie sich bitte im ServiceCenter der Stadt Oldenburg unter der Rufnummer 0441 235-4444, ob das Dokument bereits abholbereit ist.



